Was bedeutet Teilnahmewettbewerb?
Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Phase eines zweistufigen Vergabeverfahrens und dient der Auswahl geeigneter Bewerber für die nachfolgende Angebotsphase. In dieser Phase prüfen öffentliche Auftraggeber die Eignung der interessierten Unternehmen anhand vorab festgelegter Kriterien. Nur die als geeignet befundenen und ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Der Teilnahmewettbewerb kommt in verschiedenen Verfahrensarten zum Einsatz: im nicht-offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, im wettbewerblichen Dialog und bei der Innovationspartnerschaft. Allen gemeinsam ist, dass der Auftraggeber in der Bekanntmachung die Eignungskriterien und die Auswahlkriterien transparent darlegt. Typische Eignungskriterien umfassen die berufliche Befähigung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, belegt etwa durch Referenzen, Umsatzzahlen und Personalkapazitäten.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der in der Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien. Der Auftraggeber kann die Zahl der Bewerber begrenzen, muss jedoch eine Mindestzahl einhalten. Beim nicht-offenen Verfahren beträgt die Mindestzahl fünf, beim Verhandlungsverfahren und beim wettbewerblichen Dialog drei. Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die vom Auftraggeber festgelegte Höchstzahl, erfolgt die Auswahl anhand einer Rangfolge der Auswahlkriterien.
Relevanz für Bieter
Der Teilnahmewettbewerb ist für Bieter eine wichtige Hürden, die über den weiteren Verfahrenszugang entscheidet. Eine sorgfältige Vorbereitung des Teilnahmeantrags ist daher entscheidend. Bieter sollten die geforderten Eignungs- und Auswahlkriterien genau analysieren und ihre Bewerbung gezielt auf diese Kriterien ausrichten.
Besonders wichtig ist die Auswahl und Darstellung geeigneter Referenzprojekte. Diese sollten möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein und die geforderten Anforderungen wie Projektgröße, Branche und Leistungsumfang widerspiegeln. Bieter sollten zudem prüfen, ob Eignungsleihe oder die Bildung einer Bietergemeinschaft sinnvoll sein kann, um fehlende eigene Kapazitäten oder Referenzen zu kompensieren.
Rechtlicher Rahmen
Der Teilnahmewettbewerb ist für die verschiedenen Verfahrensarten in den Paragraphen 16 bis 19 VgV geregelt. Die Eignungskriterien und deren Nachweis sind in den Paragraphen 44 bis 49 VgV festgelegt. Die Auswahlentscheidung regelt Paragraph 51 VgV. Für Bauleistungen finden sich die entsprechenden Bestimmungen in der VOB/A-EU. Die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU regelt den Teilnahmewettbewerb in den Artikeln 28, 29 und 30. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz nach Paragraph 97 GWB gelten auch für die Bewerberauswahl im Teilnahmewettbewerb.