Was bedeutet Zweistufiges Vergabeverfahren?
Ein zweistufiges Vergabeverfahren ist ein Vergabeprozess, der in zwei klar getrennte Phasen unterteilt ist. In der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, prüfen öffentliche Auftraggeber die Eignung der interessierten Unternehmen und wählen diejenigen aus, die zur zweiten Stufe zugelassen werden. In der zweiten Stufe, der Angebotsphase, geben nur die zuvor ausgewählten und als geeignet befundenen Bewerber ein Angebot ab. Diese Struktur ermöglicht eine effiziente Verfahrensführung, da die aufwändige Angebotserstellung nur von qualifizierten Unternehmen geleistet werden muss.
Zu den zweistufigen Vergabeverfahren zählen das nicht-offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, der wettbewerbliche Dialog und die Innovationspartnerschaft. Allen gemeinsam ist die vorgeschaltete Eignungsprüfung, die eine Vorauswahl der Teilnehmer ermöglicht. Im Gegensatz dazu ist das offene Verfahren ein einstufiges Verfahren, bei dem jedes Unternehmen direkt ein Angebot abgeben kann.
Der Vorteil der zweistufigen Verfahrensstruktur liegt in der gezielten Vorauswahl qualifizierter Bieter. Der Auftraggeber kann den Bieterkreis auf eine überschaubare Anzahl kompetenter Unternehmen begrenzen, was die Angebotsbewertung erleichtert und die Verfahrensqualität erhöht. Gleichzeitig werden Unternehmen, die offensichtlich nicht geeignet sind, frühzeitig aus dem Verfahren ausgeschieden, was beiden Seiten Aufwand erspart.
Relevanz für Bieter
Für Bieter bedeutet die Teilnahme an einem zweistufigen Verfahren zunächst einen zusätzlichen Aufwand in der ersten Phase, da ein vollständiger Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen, Referenzen und Erklärungen erstellt werden muss. Dieser Aufwand wird jedoch dadurch kompensiert, dass in der zweiten Phase weniger Wettbewerber antreten und die Zuschlagschancen entsprechend höher sind.
Bieter sollten die Auswahlkriterien der ersten Stufe genau analysieren und ihren Teilnahmeantrag darauf ausrichten. Die Qualität der Referenzen und die Darstellung der eigenen Leistungsfähigkeit sind in dieser Phase entscheidend. Es empfiehlt sich, Referenzen auszuwählen, die dem ausgeschriebenen Auftrag möglichst ähnlich sind, und diese ausführlich und nachvollziehbar zu beschreiben. Unternehmen, die über keine ausreichenden eigenen Referenzen verfügen, können die Bildung einer Bietergemeinschaft oder die Eignungsleihe in Betracht ziehen.
Rechtlicher Rahmen
Zweistufige Vergabeverfahren sind in der VgV in verschiedenen Paragrafen geregelt: das nicht-offene Verfahren in Paragraph 16, das Verhandlungsverfahren in Paragraph 17, der wettbewerbliche Dialog in Paragraph 18 und die Innovationspartnerschaft in Paragraph 19. Die Eignungsprüfung in der ersten Stufe richtet sich nach den Paragraphen 44 bis 49 VgV. Die Bewerberauswahl ist in Paragraph 51 VgV geregelt. Auf EU-Ebene finden sich die Regelungen in den Artikeln 28 bis 31 der Vergaberichtlinie 2014/24/EU. Für Bauleistungen gelten die entsprechenden Bestimmungen der VOB/A-EU.