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Rechtliches

VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

Die VOB ist das zentrale Regelwerk für die Vergabe und vertragliche Abwicklung von Bauleistungen in Deutschland.

Was bedeutet VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)?

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein dreiteiliges Regelwerk, das die Vergabe und die vertragliche Abwicklung von Bauaufträgen in Deutschland regelt. Sie wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) herausgegeben und gilt als das maßgebliche Standardwerk für das Bauvergaberecht.

Die VOB gliedert sich in drei Teile: VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen und enthält die Verfahrensvorschriften für die Ausschreibung und Vergabe. Sie ist in drei Abschnitte unterteilt: Abschnitt 1 für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, Abschnitt 2 (VOB/A-EU) für EU-weite Vergaben oberhalb der Schwellenwerte und Abschnitt 3 für Vergaben im Verteidigungsbereich. VOB/B enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer während der Bauausführung. VOB/C umfasst die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV), die technische Normen für einzelne Gewerke enthalten.

Die VOB hat eine besondere rechtliche Stellung: Sie ist kein Gesetz im formellen Sinne, sondern ein Klauselwerk, das durch Vereinbarung zum Vertragsbestandteil wird. Für öffentliche Auftraggeber ist die Anwendung der VOB jedoch in der Regel verpflichtend, da Haushaltsordnungen und Vergabegesetze auf sie verweisen.

Zahlen & Fakten

KenngrößeWert
EU-Schwellenwert Bauleistungen (2024–2025)5.538.000 € netto
Aktuelle Fassung der VOBAusgabe 2019
Rechtsgrundlage OberschwelleVOB/A-EU (Abschnitt 2) i. V. m. § 2 VgV
Rechtsgrundlage UnterschwelleVOB/A Abschnitt 1
Höchstgrenze Vertragsstrafe5 % der Auftragssumme (§ 11 Abs. 2 VOB/B)
Mängelansprüche Bauwerke4 Jahre Verjährungsfrist (§ 13 Nr. 4 VOB/B)

Relevanz für Bieter

Für Bieter im Baubereich ist die Kenntnis der VOB unverzichtbar. Die VOB/A bestimmt die Verfahrensregeln, nach denen Bauausschreibungen ablaufen, und definiert die Anforderungen an Angebote. Die VOB/B regelt die Vertragsbedingungen und ist damit für die gesamte Bauausführung relevant. Bieter sollten insbesondere die Regelungen zu Vertragsstrafen, Nachträgen, Abnahme und Mängelansprüchen kennen.

Die VOB/B enthält ein austariertes System von Rechten und Pflichten, das bei Gesamtvereinbarung als Allgemeine Geschäftsbedingungen privilegiert ist. Dies bedeutet, dass die Einzelklauseln der VOB/B nicht der AGB-Kontrolle nach BGB unterliegen, sofern die VOB/B als Ganzes vereinbart wird. Bieter sollten darauf achten, dass der Auftraggeber die VOB/B nicht durch einseitige Sonderklauseln wesentlich verändert.

Rechtlicher Rahmen

Die VOB wird vom DVA unter Beteiligung von Auftraggeber- und Auftragnehmervertretern erarbeitet. Die Anwendung der VOB/A ist für den Bund durch Paragraph 2 der Vergabestatistikverordnung und für die Länder durch die jeweiligen Landesvergabegesetze vorgeschrieben. Im Oberschwellenbereich ergibt sich die Anwendung der VOB/A-EU aus Paragraph 2 Absatz 1 des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes. Die VOB/B wird durch Vereinbarung in den Bauvertrag einbezogen und ergänzt die Regelungen des BGB-Werkvertragsrechts. Die aktuelle Fassung der VOB stammt aus dem Jahr 2019.

Verwandte Begriffe

VgV (Vergabeverordnung)
Die Vergabeverordnung (VgV) ist die zentrale Rechtsverordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Oberschwellenbereich.
VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen)
Die VOF war die Vergabeordnung für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen durch öffentliche Auftraggeber.
VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen)
Die VOL war das Regelwerk für die Vergabe und vertragliche Abwicklung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der öffentlichen Hand.
GAEB
GAEB ist ein standardisiertes Datenformat für den elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen und Angebotsdaten im Bauwesen.
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Das Vergaberecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die regeln, wie öffentliche Auftraggeber Aufträge für Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen vergeben müssen.
Vergabekammer
Die Vergabekammer ist die zuständige Instanz für die Überprüfung von Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber im Oberschwellenbereich.
GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Das GWB ist das zentrale deutsche Wettbewerbsgesetz, das im vierten Teil die grundlegenden Regeln für das öffentliche Vergabewesen enthält.
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Die Unterschwellenvergabeordnung regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Die Konzessionsvergabeverordnung regelt die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen durch öffentliche Auftraggeber und Konzessionsgeber in Deutschland.