Was bedeutet VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)?
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein dreiteiliges Regelwerk, das die Vergabe und die vertragliche Abwicklung von Bauaufträgen in Deutschland regelt. Sie wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) herausgegeben und gilt als das maßgebliche Standardwerk für das Bauvergaberecht.
Die VOB gliedert sich in drei Teile: VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen und enthält die Verfahrensvorschriften für die Ausschreibung und Vergabe. Sie ist in drei Abschnitte unterteilt: Abschnitt 1 für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, Abschnitt 2 (VOB/A-EU) für EU-weite Vergaben oberhalb der Schwellenwerte und Abschnitt 3 für Vergaben im Verteidigungsbereich. VOB/B enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer während der Bauausführung. VOB/C umfasst die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV), die technische Normen für einzelne Gewerke enthalten.
Die VOB hat eine besondere rechtliche Stellung: Sie ist kein Gesetz im formellen Sinne, sondern ein Klauselwerk, das durch Vereinbarung zum Vertragsbestandteil wird. Für öffentliche Auftraggeber ist die Anwendung der VOB jedoch in der Regel verpflichtend, da Haushaltsordnungen und Vergabegesetze auf sie verweisen.
Zahlen & Fakten
| Kenngröße | Wert |
|---|---|
| EU-Schwellenwert Bauleistungen (2024–2025) | 5.538.000 € netto |
| Aktuelle Fassung der VOB | Ausgabe 2019 |
| Rechtsgrundlage Oberschwelle | VOB/A-EU (Abschnitt 2) i. V. m. § 2 VgV |
| Rechtsgrundlage Unterschwelle | VOB/A Abschnitt 1 |
| Höchstgrenze Vertragsstrafe | 5 % der Auftragssumme (§ 11 Abs. 2 VOB/B) |
| Mängelansprüche Bauwerke | 4 Jahre Verjährungsfrist (§ 13 Nr. 4 VOB/B) |
Relevanz für Bieter
Für Bieter im Baubereich ist die Kenntnis der VOB unverzichtbar. Die VOB/A bestimmt die Verfahrensregeln, nach denen Bauausschreibungen ablaufen, und definiert die Anforderungen an Angebote. Die VOB/B regelt die Vertragsbedingungen und ist damit für die gesamte Bauausführung relevant. Bieter sollten insbesondere die Regelungen zu Vertragsstrafen, Nachträgen, Abnahme und Mängelansprüchen kennen.
Die VOB/B enthält ein austariertes System von Rechten und Pflichten, das bei Gesamtvereinbarung als Allgemeine Geschäftsbedingungen privilegiert ist. Dies bedeutet, dass die Einzelklauseln der VOB/B nicht der AGB-Kontrolle nach BGB unterliegen, sofern die VOB/B als Ganzes vereinbart wird. Bieter sollten darauf achten, dass der Auftraggeber die VOB/B nicht durch einseitige Sonderklauseln wesentlich verändert.
Rechtlicher Rahmen
Die VOB wird vom DVA unter Beteiligung von Auftraggeber- und Auftragnehmervertretern erarbeitet. Die Anwendung der VOB/A ist für den Bund durch Paragraph 2 der Vergabestatistikverordnung und für die Länder durch die jeweiligen Landesvergabegesetze vorgeschrieben. Im Oberschwellenbereich ergibt sich die Anwendung der VOB/A-EU aus Paragraph 2 Absatz 1 des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes. Die VOB/B wird durch Vereinbarung in den Bauvertrag einbezogen und ergänzt die Regelungen des BGB-Werkvertragsrechts. Die aktuelle Fassung der VOB stammt aus dem Jahr 2019.