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Rechtliches

Sektorenverordnung (SektVO)

Die Sektorenverordnung regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Auftraggeber in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste.

Was bedeutet Sektorenverordnung (SektVO)?

Die Sektorenverordnung (SektVO) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Vergabe von Aufträgen durch sogenannte Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich regelt. Sektorenauftraggeber sind Unternehmen, die in den Bereichen Trinkwasserversorgung, Energieversorgung, Verkehr und Postdienste tätig sind. Diese Sektoren werden als besondere Wirtschaftsbereiche angesehen, in denen oft monopolistische oder oligopolistische Strukturen bestehen und daher spezifische Vergaberegeln erforderlich sind.

Die SektVO setzt die EU-Sektorenvergaberichtlinie 2014/25/EU in nationales Recht um. Im Vergleich zur VgV, die für klassische öffentliche Auftraggeber gilt, enthält die SektVO einige Besonderheiten und Erleichterungen. So stehen Sektorenauftraggebern grundsätzlich alle Verfahrensarten gleichberechtigt zur Verfügung, einschließlich des Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb. Zudem sind die Schwellenwerte im Sektorenbereich höher als im klassischen Bereich.

Ein wesentliches Merkmal der Sektorenvergabe ist, dass auch private Unternehmen als Sektorenauftraggeber gelten können, sofern sie auf der Grundlage besonderer oder ausschließlicher Rechte in den genannten Sektoren tätig sind. Öffentliche Unternehmen, die in diesen Sektoren agieren, fallen ebenfalls unter die SektVO. Die Abgrenzung zum klassischen Vergaberecht kann im Einzelfall komplex sein.

Relevanz für Bieter

Für Bieter, die sich an Ausschreibungen von Versorgungsunternehmen, Verkehrsbetrieben oder Energieversorgern beteiligen, ist die Kenntnis der SektVO unabdingbar. Die abweichenden Regelungen gegenüber der VgV betreffen unter anderem die Verfahrensarten, die Fristen und die Eignungsprüfung. Insbesondere die größere Flexibilität bei der Wahl der Verfahrensart kann für Bieter bedeuten, dass häufiger Verhandlungsverfahren durchgeführt werden.

Bieter sollten beachten, dass Sektorenauftraggeber eigene Präqualifizierungssysteme einrichten können, die über längere Zeiträume gelten. Die Aufnahme in ein solches Präqualifizierungssystem kann den Zugang zu künftigen Ausschreibungen erleichtern und den Aufwand für Eignungsnachweise reduzieren.

Rechtlicher Rahmen

Die SektVO basiert auf der Ermächtigungsgrundlage in Paragraph 113 GWB und setzt die EU-Richtlinie 2014/25/EU um. Die Verordnung trat in ihrer aktuellen Fassung am 18. April 2016 in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Sie enthält Regelungen zu den Verfahrensarten (Paragraphen 13 ff.), den Fristen (Paragraphen 16 ff.), den Eignungsanforderungen (Paragraphen 33 ff.) und den Zuschlagskriterien (Paragraphen 52 ff.). Die Schwellenwerte für den Sektorenbereich liegen derzeit bei 443.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie 5.538.000 Euro für Bauleistungen.

Verwandte Begriffe

Schwellenwerte
Schwellenwerte sind die gesetzlich festgelegten Auftragswertgrenzen, ab denen öffentliche Aufträge nach dem strengeren EU-Vergaberecht ausgeschrieben werden müssen.
Stillhaltefrist
Die Stillhaltefrist ist eine gesetzliche Wartefrist zwischen der Information der Bieter über die Zuschlagsentscheidung und der tatsächlichen Zuschlagserteilung.
VgV (Vergabeverordnung)
Die Vergabeverordnung (VgV) ist die zentrale Rechtsverordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Oberschwellenbereich.
GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Das GWB ist das zentrale deutsche Wettbewerbsgesetz, das im vierten Teil die grundlegenden Regeln für das öffentliche Vergabewesen enthält.
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Die Konzessionsvergabeverordnung regelt die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen durch öffentliche Auftraggeber und Konzessionsgeber in Deutschland.
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Die Unterschwellenvergabeordnung regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Rechtsmittelverfahren
Das Rechtsmittelverfahren bezeichnet die gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen der Vergabekammer durch den Vergabesenat des zuständigen Oberlandesgerichts.
Vergabekammer
Die Vergabekammer ist die zuständige Instanz für die Überprüfung von Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber im Oberschwellenbereich.
Nachprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren ist das formelle Rechtsschutzverfahren, mit dem Bieter Verstöße gegen Vergaberecht im Oberschwellenbereich vor der Vergabekammer anfechten können.
Vergaberecht
Das Vergaberecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die regeln, wie öffentliche Auftraggeber Aufträge für Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen vergeben müssen.