Was bedeutet Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)?
Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt. Sie setzt die europäische Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU in deutsches Recht um und wurde am 12. April 2016 als Teil des Vergaberechtsmodernisierungspakets erlassen. Die KonzVgV ergänzt die Bestimmungen des vierten Teils des GWB um die spezifischen Verfahrensregeln für Konzessionsvergaben.
Eine Konzession unterscheidet sich von einem öffentlichen Auftrag dadurch, dass die Gegenleistung nicht in einer Zahlung durch den Auftraggeber besteht, sondern in dem Recht, die Leistung zu verwerten. Bei einer Baukonzession erhält der Konzessionsnehmer das Recht, das Bauwerk zu nutzen (zum Beispiel Mauteinnahmen bei einer Autobahnkonzession), bei einer Dienstleistungskonzession das Recht, die Dienstleistung am Markt zu erbringen und zu verwerten (zum Beispiel der Betrieb einer Kantine). Das wirtschaftliche Risiko der Verwertung liegt dabei ganz oder überwiegend beim Konzessionsnehmer.
Die KonzVgV gewährt dem Konzessionsgeber bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens einen größeren Spielraum als die VgV bei öffentlichen Aufträgen. Der Konzessionsgeber kann das Verfahren weitgehend frei gestalten, muss aber die Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung einhalten. Die Bekanntmachung der Konzessionsvergabe muss im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, sofern der geschätzte Wert der Konzession den Schwellenwert überschreitet.
Relevanz für Bieter
Für Unternehmen, die an Konzessionsvergaben teilnehmen, bietet die KonzVgV den Vorteil eines flexibleren Verfahrens, das Verhandlungen über die konkreten Konditionen ermöglicht. Gleichzeitig erfordert die Teilnahme an Konzessionsvergaben eine gründliche Analyse des wirtschaftlichen Risikos, da der Konzessionsnehmer das Verwertungsrisiko trägt. Unternehmen müssen daher eine fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen und die Risiken der Verwertung realistisch einschätzen.
Bieter sollten beachten, dass bei Konzessionsvergaben häufig komplexe vertragliche Strukturen mit langen Laufzeiten (oft 20 bis 30 Jahre) zum Einsatz kommen. Eine spezialisierte rechtliche und wirtschaftliche Beratung ist daher in der Regel empfehlenswert. Zudem stehen den Bietern auch bei Konzessionsvergaben die Rechtsschutzmittel des GWB zur Verfügung, sofern der Schwellenwert überschritten ist.
Rechtlicher Rahmen
Die KonzVgV basiert auf der Ermächtigungsgrundlage in Paragraph 113 GWB und setzt die EU-Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe um. Der Schwellenwert für Konzessionen wird regelmäßig durch die Europäische Kommission angepasst. Die Nachprüfung von Konzessionsvergaben erfolgt gemäß den Paragraphen 155 bis 184 GWB vor den Vergabekammern und Vergabesenaten. Die KonzVgV wird durch die allgemeinen Bestimmungen des GWB ergänzt, insbesondere hinsichtlich der Grundsätze des Vergaberechts und der Definitionen.