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Beteiligte

Nachunternehmer

Ein Nachunternehmer ist ein Unternehmen, das vom Hauptauftragnehmer mit der Ausführung bestimmter Teile eines öffentlichen Auftrags beauftragt wird.

Was bedeutet Nachunternehmer?

Ein Nachunternehmer, auch Subunternehmer genannt, ist ein Unternehmen, das vom Hauptauftragnehmer (Generalunternehmer) beauftragt wird, bestimmte Teile eines öffentlichen Auftrags auszuführen. Der Nachunternehmer steht dabei nicht in einem direkten Vertragsverhältnis zum öffentlichen Auftraggeber, sondern ausschließlich zum Hauptauftragnehmer. Dennoch hat der Einsatz von Nachunternehmern erhebliche vergaberechtliche Relevanz.

Im Vergabeverfahren müssen Bieter in der Regel angeben, welche Leistungsteile sie an Nachunternehmer vergeben wollen. Der öffentliche Auftraggeber kann verlangen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer bereits im Angebot namentlich benannt werden und ihre Eignung nachgewiesen wird. Dies dient der Transparenz und ermöglicht dem Auftraggeber, die Leistungsfähigkeit des gesamten Bieterteams zu beurteilen.

Vom Nachunternehmereinsatz zu unterscheiden ist die Eignungsleihe, bei der ein Bieter auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zurückgreift, um bestimmte Eignungskriterien zu erfüllen. Während beim einfachen Nachunternehmereinsatz der Bieter selbst die geforderte Eignung besitzen muss, kann bei der Eignungsleihe die fehlende Eignung durch das leihende Unternehmen kompensiert werden. In beiden Fällen muss jedoch sichergestellt sein, dass dem Bieter die Kapazitäten des Drittunternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen.

Relevanz für Bieter

Der strategische Einsatz von Nachunternehmern ermöglicht es Bietern, auch Aufträge anzunehmen, die über ihr eigenes Leistungsspektrum hinausgehen. Insbesondere bei komplexen Projekten mit verschiedenen Gewerken ist der Nachunternehmereinsatz gängige Praxis. Bieter sollten dabei sicherstellen, dass ihre Nachunternehmer zuverlässig und leistungsfähig sind, da der Hauptauftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich bleibt.

Bei der Angebotsabgabe ist besondere Sorgfalt auf die vollständige Angabe der Nachunternehmerleistungen zu legen. Fehlende oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss des Angebots führen. Ebenso müssen die geforderten Eignungsnachweise für Nachunternehmer rechtzeitig beschafft und eingereicht werden.

Rechtlicher Rahmen

Der Einsatz von Nachunternehmern ist in Paragraph 36 VgV geregelt. Die Eignungsleihe findet ihre Grundlage in Paragraph 47 VgV. Für Bauleistungen regelt Paragraph 6a Absatz 1 VOB/A die Nachunternehmerangaben. Der Auftraggeber kann gemäß Paragraph 36 Absatz 5 VgV verlangen, dass ein Nachunternehmer, der die Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe vorliegen, ersetzt wird. Die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU regelt den Unterauftragnehmereinsatz in Artikel 71.

Verwandte Begriffe

Nachprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren ist das formelle Rechtsschutzverfahren, mit dem Bieter Verstöße gegen Vergaberecht im Oberschwellenbereich vor der Vergabekammer anfechten können.
Nebenangebot
Ein Nebenangebot ist ein Angebot, das von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht und eine alternative Lösung vorschlägt.
Bietergemeinschaft
Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot auf eine öffentliche Ausschreibung abgeben.
Eignungsleihe
Die Eignungsleihe ermöglicht es Bietern, sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu stützen.
Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags und koordiniert die erforderlichen Nachunternehmer.
Auftraggeber
Der Auftraggeber ist die öffentliche Stelle, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens Leistungen ausschreibt und Aufträge vergibt.
Nachhaltige Beschaffung
Nachhaltige Beschaffung bezeichnet die Integration ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Kriterien in öffentliche Vergabeverfahren.
Nicht-offenes Verfahren
Das nicht-offene Verfahren ist ein zweistufiges Vergabeverfahren, bei dem zunächst ein Teilnahmewettbewerb stattfindet und anschließend nur ausgewählte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Losaufteilung
Die Losaufteilung bezeichnet die Unterteilung eines öffentlichen Auftrags in mehrere Teillose, um den Wettbewerb zu fördern und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu erleichtern.
NUTS-Codes
NUTS-Codes sind eine hierarchische Systematik zur geografischen Klassifizierung von Regionen in der EU, die im Vergabewesen zur Ortsangabe von Aufträgen verwendet wird.