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Dokumente & Unterlagen

Nebenangebot

Ein Nebenangebot ist ein Angebot, das von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht und eine alternative Lösung vorschlägt.

Was bedeutet Nebenangebot?

Ein Nebenangebot ist ein Angebot, das in technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht und dem Auftraggeber eine alternative Lösung vorschlägt. Im Gegensatz zum Hauptangebot, das sich strikt an die Leistungsbeschreibung hält, bietet ein Nebenangebot dem Bieter die Möglichkeit, sein Fachwissen einzubringen und innovative oder kostengünstigere Alternativen anzubieten.

Die Zulässigkeit von Nebenangeboten muss vom Auftraggeber in der Bekanntmachung ausdrücklich erklärt werden. Im Oberschwellenbereich sind Nebenangebote nur zulässig, wenn der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot und nicht ausschließlich auf den niedrigsten Preis erteilt wird. Der Auftraggeber kann ausserdem Mindestanforderungen festlegen, die Nebenangebote erfüllen müssen. Diese Mindestanforderungen sollen sicherstellen, dass die angebotene Alternative die wesentlichen funktionalen Anforderungen des Projekts erfüllt.

Nebenangebote können nur ergänzend zu einem Hauptangebot eingereicht werden, sofern der Auftraggeber nichts anderes bestimmt hat. In manchen Vergabeverfahren schließt der Auftraggeber Nebenangebote von vornherein aus, was in der Bekanntmachung entsprechend vermerkt sein muss. Die Wertung von Nebenangeboten erfolgt nach denselben Zuschlagskriterien wie die Wertung der Hauptangebote.

Zahlen & Fakten

KenngrößeWert
Rechtsgrundlage Oberschwelle§ 35 VgV
Rechtsgrundlage Bauleistungen§ 13 Abs. 3 VOB/A
Rechtsgrundlage Unterschwelle§ 25 UVgO
EU-RichtlinieArt. 45 RL 2014/24/EU
Voraussetzung OberschwelleZuschlag auf wirtschaftlichstes Angebot (nicht reiner Preis)
EU-Schwellenwert Liefer-/Dienstleistungen (2024–2025)221.000 € netto

Relevanz für Bieter

Nebenangebote bieten Bietern eine wertvolle Möglichkeit, sich von der Konkurrenz abzuheben. Durch die Einreichung eines durchdachten Nebenangebots kann ein Bieter seine Innovationskraft und Fachkompetenz unter Beweis stellen. Insbesondere bei technisch komplexen Aufträgen können Nebenangebote zu erheblichen Kostenersparnissen oder Qualitätsverbesserungen führen.

Bieter sollten bei der Erstellung von Nebenangeboten sorgfältig prüfen, ob Nebenangebote überhaupt zugelassen sind und welche Mindestanforderungen gelten. Das Nebenangebot muss klar als solches gekennzeichnet sein und die Abweichungen gegenüber dem Hauptangebot deutlich beschreiben. Ein unzureichend dokumentiertes Nebenangebot kann nicht gewertet werden und wird ausgeschlossen.

Rechtlicher Rahmen

Nebenangebote sind im Oberschwellenbereich in Paragraph 35 VgV geregelt. Für Bauleistungen finden sich die Bestimmungen in Paragraph 13 Absatz 3 VOB/A. Im Unterschwellenbereich regelt Paragraph 25 UVgO die Zulässigkeit von Nebenangeboten. Die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU enthält in Artikel 45 entsprechende Vorgaben. Wesentlich ist, dass der Auftraggeber die Mindestanforderungen an Nebenangebote in den Vergabeunterlagen klar und eindeutig formuliert, damit alle Bieter die gleichen Voraussetzungen haben.

Verwandte Begriffe

Nachunternehmer
Ein Nachunternehmer ist ein Unternehmen, das vom Hauptauftragnehmer mit der Ausführung bestimmter Teile eines öffentlichen Auftrags beauftragt wird.
Nicht-offenes Verfahren
Das nicht-offene Verfahren ist ein zweistufiges Vergabeverfahren, bei dem zunächst ein Teilnahmewettbewerb stattfindet und anschließend nur ausgewählte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Hauptangebot
Das Hauptangebot ist das primäre Angebot eines Bieters, das exakt den Vorgaben der Vergabeunterlagen und des Leistungsverzeichnisses entspricht.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien sind die vom Auftraggeber festgelegten Bewertungsmaßstäbe, anhand derer das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und der Zuschlag erteilt wird.
Leistungsverzeichnis
Das Leistungsverzeichnis beschreibt die zu erbringenden Leistungen einer Ausschreibung detailliert und bildet die Grundlage für die Angebotskalkulation.
Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen sind die Gesamtheit aller Dokumente, die der öffentliche Auftraggeber den Bietern zur Erstellung ihres Angebots zur Verfügung stellt.
Vorabinformation
Die Vorabinformation ist die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung des Auftraggebers an nicht berücksichtigte Bieter über die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung.
Ex-post Bekanntmachung
Die Ex-post Bekanntmachung informiert nach Abschluss eines Vergabeverfahrens öffentlich über den erteilten Zuschlag und die wesentlichen Auftragsdaten.
Vorinformation
Die Vorinformation ist eine frühzeitige Bekanntmachung, mit der öffentliche Auftraggeber den Markt über geplante Beschaffungsvorhaben informieren.