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Dokumente & Unterlagen

Leistungsverzeichnis

Das Leistungsverzeichnis beschreibt die zu erbringenden Leistungen einer Ausschreibung detailliert und bildet die Grundlage für die Angebotskalkulation.

Was bedeutet Leistungsverzeichnis?

Das Leistungsverzeichnis (LV) ist ein zentrales Dokument im öffentlichen Vergabewesen. Es beschreibt sämtliche Leistungen, die im Rahmen eines Auftrags zu erbringen sind, in einzelnen Positionen. Jede Position enthält eine präzise Beschreibung der geforderten Leistung, die Mengenangabe sowie die Einheit, in der abgerechnet wird. Bieter kalkulieren auf Basis dieser Positionen ihre Einheitspreise und Gesamtpreise.

Im Bauwesen wird das Leistungsverzeichnis häufig nach der Systematik des Standardleistungsbuchs (STLB-Bau) aufgebaut und im GAEB-Format bereitgestellt. Für Liefer- und Dienstleistungen existieren weniger standardisierte Formate, wobei die Struktur grundsätzlich ähnlich bleibt. Ein gut aufgebautes Leistungsverzeichnis unterscheidet zwischen Grundpositionen, Alternativpositionen, Eventualpositionen und Bedarfspositionen. Die klare Gliederung in Titel, Abschnitte und Positionen erleichtert die Vergleichbarkeit der eingegangenen Angebote.

Die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses obliegt dem Auftraggeber bzw. den von ihm beauftragten Fachplanern. Dabei ist das Gebot der produktneutralen Ausschreibung zu beachten: Leistungen sind grundsätzlich so zu beschreiben, dass kein bestimmtes Produkt oder kein bestimmter Hersteller bevorzugt wird. Abweichungen von diesem Grundsatz sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und müssen mit dem Zusatz "oder gleichwertig" versehen werden.

Relevanz für Bieter

Für Bieter ist das Leistungsverzeichnis das wichtigste Dokument zur Angebotserstellung. Es definiert den exakten Leistungsumfang und bildet die vertragliche Grundlage für die spätere Leistungserbringung. Eine sorgfältige Prüfung jeder einzelnen Position ist unabdingbar, da fehlende oder falsch kalkulierte Positionen zu erheblichen wirtschaftlichen Risiken führen können.

Bieter sollten das Leistungsverzeichnis auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen empfiehlt es sich, frühzeitig Bieterfragen an die Vergabestelle zu richten. Fehler im Leistungsverzeichnis können unter Umständen auch zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führen, weshalb eine frühe Kommunikation im Interesse aller Beteiligten liegt.

Rechtlicher Rahmen

Die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung sind in verschiedenen Vorschriften geregelt. Im Oberschwellenbereich finden sich die relevanten Bestimmungen in den Paragraphen 121 und 122 GWB sowie in den Paragraphen 28 bis 34 VgV. Für Bauleistungen gelten die Regelungen der VOB/A, insbesondere Paragraph 7. Im Unterschwellenbereich regelt die UVgO in Paragraph 23 die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung. Grundsätzlich gilt, dass die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, sodass alle Bieter die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen.

Verwandte Begriffe

Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Die Konzessionsvergabeverordnung regelt die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen durch öffentliche Auftraggeber und Konzessionsgeber in Deutschland.
Lieferfrist
Die Lieferfrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Leistung erbringen oder Waren liefern muss.
Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen sind die Gesamtheit aller Dokumente, die der öffentliche Auftraggeber den Bietern zur Erstellung ihres Angebots zur Verfügung stellt.
Hauptangebot
Das Hauptangebot ist das primäre Angebot eines Bieters, das exakt den Vorgaben der Vergabeunterlagen und des Leistungsverzeichnisses entspricht.
GAEB
GAEB ist ein standardisiertes Datenformat für den elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen und Angebotsdaten im Bauwesen.
Nebenangebot
Ein Nebenangebot ist ein Angebot, das von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht und eine alternative Lösung vorschlägt.
Ex-post Bekanntmachung
Die Ex-post Bekanntmachung informiert nach Abschluss eines Vergabeverfahrens öffentlich über den erteilten Zuschlag und die wesentlichen Auftragsdaten.
Ex-ante Ausschreibung
Die Ex-ante Ausschreibung ist eine Vorabbekanntmachung, mit der öffentliche Auftraggeber geplante Vergabeverfahren frühzeitig ankündigen.
Vorabinformation
Die Vorabinformation ist die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung des Auftraggebers an nicht berücksichtigte Bieter über die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung.