Was bedeutet Ex-ante Ausschreibung?
Eine Ex-ante Ausschreibung, häufig auch als Vorinformation oder Vorabbekanntmachung bezeichnet, ist eine Bekanntmachung, mit der ein öffentlicher Auftraggeber geplante Beschaffungsvorhaben ankündigt, bevor das eigentliche Vergabeverfahren eingeleitet wird. Der Begriff ex ante (lateinisch für im Voraus) verdeutlicht, dass diese Veröffentlichung vor dem eigentlichen Wettbewerb erfolgt. Ziel ist es, den Markt frühzeitig über bevorstehende Ausschreibungen zu informieren und den Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit einzuräumen.
Im EU-weiten Vergaberecht ist die Vorinformation in Artikel 48 der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU vorgesehen. Sie wird auf TED (Tenders Electronic Daily) veröffentlicht und enthält grundlegende Informationen zum geplanten Auftragsgegenstand, zum voraussichtlichen Zeitplan und zum geschätzten Auftragsvolumen. Die Vorinformation ist nicht verpflichtend, bietet dem Auftraggeber jedoch den Vorteil, die Angebotsfrist im späteren Verfahren verkürzen zu können, sofern die Vorinformation mindestens 35 Tage und höchstens 12 Monate vor Absendung der Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Eine besondere Form der Ex-ante Bekanntmachung ist die Vorabbekanntmachung für Direktvergaben, die sogenannte Ex-ante Transparenzbekanntmachung. Sie wird verwendet, wenn ein Auftraggeber beabsichtigt, einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung zu vergeben, und dient der freiwilligen Transparenz. Nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung und Einhaltung einer Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen wird der Vertrag vor einer späteren Unwirksamkeitserklärung geschützt.
Relevanz für Bieter
Für Bieter sind Ex-ante Ausschreibungen ein wertvolles Instrument zur frühzeitigen Marktbeobachtung und strategischen Planung. Durch die systematische Überwachung von Vorinformationen können Unternehmen sich auf kommende Ausschreibungen vorbereiten, Kapazitäten planen, Kooperationspartner identifizieren und die notwendigen Eignungsnachweise zusammenstellen, bevor das formelle Verfahren beginnt.
Bieter sollten Vorinformationen auf TED und relevanten Vergabeportalen regelmäßig verfolgen. Auch wenn eine Vorinformation noch nicht zur Angebotsabgabe berechtigt, kann sie Anlass für eine Markterkundung oder die Kontaktaufnahme mit potenziellen Partnern für Bietergemeinschaften oder Eignungsleihe sein. Die Ex-ante Transparenzbekanntmachung sollte Bietern besondere Aufmerksamkeit abverlangen, da sie auf eine beabsichtigte Vergabe ohne Wettbewerb hinweist.
Rechtlicher Rahmen
Die Vorinformation ist in Paragraph 38 VgV und Artikel 48 der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU geregelt. Die Möglichkeit zur Fristverkürzung bei vorheriger Vorinformation findet sich in Paragraph 15 Absatz 3 VgV. Die Ex-ante Transparenzbekanntmachung ist in Paragraph 135 Absatz 3 GWB vorgesehen und schützt den Auftraggeber vor der Unwirksamkeit des Vertrags bei einer Vergabe ohne Bekanntmachung. Die Bekanntmachungsformate richten sich nach der eForms-Verordnung.