Was bedeutet EVB-IT?
EVB-IT steht für Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen und bezeichnet eine Sammlung standardisierter Vertragsmuster, die speziell für die Beschaffung von Informationstechnologie durch die öffentliche Verwaltung entwickelt wurden. Die EVB-IT werden vom Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) erarbeitet und herausgegeben.
Die EVB-IT-Familie umfasst verschiedene Vertragstypen für unterschiedliche IT-Beschaffungssituationen: EVB-IT Kauf für den Erwerb von Hardware und Standardsoftware, EVB-IT Dienstleistung für IT-Beratungs- und Dienstleistungen, EVB-IT Instandhaltung für Wartungs- und Pflegeleistungen, EVB-IT Überlassung Typ A und Typ B für die zeitweise Überlassung von Standardsoftware, EVB-IT System für komplexe IT-Systeme, EVB-IT Systemlieferung für die Lieferung von Komplettsystemen, EVB-IT Erstellung für die Erstellung individueller Software sowie EVB-IT Cloud für Cloud-Dienste.
Jeder EVB-IT-Vertragstyp besteht aus einem Vertragsmuster, den zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Hinweisen für die Anwendung. Die Vertragsmuster sind als Formulare gestaltet, die der Auftraggeber mit den konkreten Vertragsinhalten ausfüllt. Die EVB-IT sind für Bundesbehörden verbindlich und werden von vielen Landes- und Kommunalbehörden ebenfalls verwendet.
Relevanz für Bieter
Für IT-Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, sind die EVB-IT ein zentraler Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bieter müssen die jeweiligen EVB-IT-Bedingungen kennen und verstehen, da sie die vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit bilden. Insbesondere die Regelungen zu Gewährleistung, Haftung, Kündigung und Leistungsstörungen weichen teilweise erheblich von den üblichen AGB der IT-Branche ab.
Bieter sollten beachten, dass die EVB-IT als Vertragsbedingungen des Auftraggebers in der Regel nicht verhandelbar sind. Ein Angebot, das von den EVB-IT abweicht, kann als nicht den Vergabeunterlagen entsprechend ausgeschlossen werden. Es empfiehlt sich daher, die Kalkulation unter Berücksichtigung der spezifischen EVB-IT-Regelungen vorzunehmen und die jeweiligen Risiken in die Preisgestaltung einfliessen zu lassen.
Rechtlicher Rahmen
Die EVB-IT sind keine Gesetze, sondern standardisierte Vertragsbedingungen, deren Verwendung durch Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben ist. Für den Bund ergibt sich die Verbindlichkeit aus dem Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern. Die EVB-IT unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen der AGB-Kontrolle gemäß den Paragraphen 305 bis 310 BGB. Die aktuelle Fassung der EVB-IT wird auf der Webseite des CIO des Bundes veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.