Was bedeutet Elektronische Signatur?
Die elektronische Signatur ist ein technisches Verfahren, das die Identität des Unterzeichners und die Unversehrtheit eines elektronisch übermittelten Dokuments sicherstellt. Im Kontext der öffentlichen Vergabe spielt die elektronische Signatur eine wichtige Rolle bei der digitalen Angebotsabgabe, bei der Unterzeichnung von Verträgen und bei der Kommunikation im Vergabeverfahren. Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 unterscheidet drei Stufen elektronischer Signaturen.
Die einfache elektronische Signatur umfasst grundlegende Formen der elektronischen Identifikation, etwa eine eingescannte Unterschrift oder eine E-Mail-Signatur. Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet, ermöglicht dessen Identifizierung und ist so mit den signierten Daten verknüpft, dass nachträgliche Änderungen erkennbar sind. Die qualifizierte elektronische Signatur bietet das höchste Sicherheitsniveau: Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat und wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt. Nur die qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
In der Vergabepraxis haben viele Auftraggeber die Anforderungen an elektronische Signaturen in den letzten Jahren gelockert. Bei zahlreichen Vergabeplattformen genügt mittlerweile die Textform gemäß Paragraph 126b BGB, bei der die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben wird und die Person des Erklärenden genannt ist. Ob eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist, ergibt sich aus den jeweiligen Vergabeunterlagen.
Relevanz für Bieter
Bieter müssen die in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen an die Form der Angebotsabgabe genau beachten. Wird eine qualifizierte elektronische Signatur verlangt, führt deren Fehlen zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Unternehmen, die regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, sollten daher über die technischen Voraussetzungen für alle Signaturstufen verfügen.
Die Beschaffung einer qualifizierten elektronischen Signatur erfordert die Registrierung bei einem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter und die Anschaffung entsprechender Hardware (Signaturkarte und Kartenlesegerät) oder die Nutzung einer Fernsignaturlösung. Bieter sollten diesen Prozess rechtzeitig vor der ersten Angebotsabgabe einleiten, da die Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Rechtlicher Rahmen
Die rechtlichen Grundlagen für elektronische Signaturen bilden die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und das deutsche Vertrauensdienstegesetz (VDG). Im Vergaberecht regelt Paragraph 53 Absatz 3 VgV die zulässigen Formen der elektronischen Angebotsabgabe. Die Anforderungen an die elektronische Form ergeben sich zudem aus Paragraph 126a BGB für die qualifizierte elektronische Signatur und Paragraph 126b BGB für die Textform.