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Vergabeverfahren

Einstufiges Vergabeverfahren

Ein einstufiges Vergabeverfahren ist ein Verfahren, bei dem alle Bieter in einer einzigen Phase ihre Angebote einreichen, ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb.

Was bedeutet Einstufiges Vergabeverfahren?

Ein einstufiges Vergabeverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die Eignungsprüfung und die Angebotswertung in einem einzigen Verfahrensschritt erfolgen. Alle interessierten Unternehmen können direkt ein vollständiges Angebot einreichen, das sowohl die Eignungsnachweise als auch das inhaltliche und preisliche Angebot umfasst. Es gibt keinen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, der den Kreis der Bieter vorab einschränkt.

Das klassische Beispiel für ein einstufiges Vergabeverfahren ist das offene Verfahren gemäß Paragraph 15 VgV im Oberschwellenbereich bzw. die öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO im Unterschwellenbereich. Bei diesen Verfahrensarten veröffentlicht der Auftraggeber die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen, und jedes interessierte Unternehmen kann innerhalb der Angebotsfrist ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber prüft anschließend zunächst die Eignung der Bieter und bewertet dann die Angebote der als geeignet befundenen Unternehmen.

Einstufige Verfahren sind in der Regel schneller und weniger aufwendig als zweistufige Verfahren, da nur eine Verfahrensphase durchgeführt werden muss. Sie eignen sich besonders für standardisierte Beschaffungen mit klar definierbarem Leistungsumfang, bei denen keine Eingrenzung des Bieterkreises erforderlich ist. Allerdings kann der Aufwand für den Auftraggeber bei einer großen Anzahl eingehender Angebote erhöt sein, da alle Angebote vollständig geprüft und bewertet werden müssen.

Relevanz für Bieter

Einstufige Vergabeverfahren bieten Bietern den Vorteil eines niedrigschwelligen Zugangs, da keine gesonderte Bewerbungsphase durchlaufen werden muss. Jedes interessierte Unternehmen kann direkt ein Angebot einreichen, was insbesondere für kleinere Unternehmen und Marktneueinsteiger attraktiv ist. Der Aufwand konzentriert sich auf eine einzige Einreichung, die sowohl die Eignungsnachweise als auch das Angebot umfasst.

Bieter sollten beachten, dass bei einstufigen Verfahren die Angebotserstellung in der Regel aufwendiger ist als bei zweistufigen Verfahren, da alle Unterlagen auf einmal eingereicht werden müssen. Eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Vorbereitung sind daher unabdingbar. Zudem besteht das Risiko, dass der Aufwand für die Angebotserstellung vergeblich war, wenn sich im Rahmen der Eignungsprüfung herausstellt, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden.

Rechtlicher Rahmen

Das offene Verfahren als wichtigstes einstufiges Verfahren ist in Paragraph 15 VgV geregelt. Im Unterschwellenbereich regelt Paragraph 9 UVgO die öffentliche Ausschreibung als einstufiges Verfahren. Das offene Verfahren und die öffentliche Ausschreibung sind die Regelverfahren im Vergaberecht, das heisst, sie sind ohne besondere Begründung zulässig. Die Wahl eines anderen Verfahrenstyps bedarf hingegen einer sachlichen Rechtfertigung.

Verwandte Begriffe

Einspruchsfrist
Die Einspruchsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen Bieter vergaberechtliche Verstöße rügen oder ein Nachprüfungsverfahren einleiten können.
Elektronische Signatur
Die elektronische Signatur ist ein digitales Verfahren zur Authentifizierung und Integritätssicherung von Dokumenten im Rahmen der elektronischen Vergabe.
Zweistufiges Vergabeverfahren
Ein zweistufiges Vergabeverfahren unterteilt den Vergabeprozess in eine Teilnahmephase zur Eignungsprüfung und eine anschließende Angebotsphase für ausgewählte Bewerber.
Offenes Verfahren
Das offene Verfahren ist die transparenteste Vergabeart, bei der jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben kann, ohne dass eine Vorauswahl stattfindet.
Eignungsleihe
Die Eignungsleihe ermöglicht es Bietern, sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu stützen.
Freihändige Vergabe
Die freihändige Vergabe ist ein informelles Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem der Auftraggeber direkt mit Unternehmen über die Auftragsvergabe verhandeln kann.
Direktvergabe
Die Direktvergabe ist die formfreie Vergabe eines öffentlichen Auftrags an ein einzelnes Unternehmen ohne förmliches Vergabeverfahren unterhalb bestimmter Wertgrenzen.
Innovationspartnerschaft
Die Innovationspartnerschaft ist ein Vergabeverfahren zur gemeinsamen Entwicklung und anschließenden Beschaffung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Bauleistungen.
Bieterfragen
Bieterfragen sind Rückfragen von Unternehmen an den Auftraggeber zur Klärung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen während eines laufenden Vergabeverfahrens.
Losaufteilung
Die Losaufteilung bezeichnet die Unterteilung eines öffentlichen Auftrags in mehrere Teillose, um den Wettbewerb zu fördern und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu erleichtern.