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Fristen & Termine

Angebotsfrist

Die Angebotsfrist ist die vom Auftraggeber festgelegte Frist, innerhalb derer Bieter ihre Angebote einreichen müssen.

Was bedeutet Angebotsfrist?

Die Angebotsfrist, auch Angebotsfrist oder Abgabefrist genannt, ist der vom Auftraggeber festgelegte Zeitraum, innerhalb dessen Bieter ihre Angebote einreichen müssen. Sie beginnt in der Regel mit der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung und endet zu einem exakt bestimmten Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit). Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen, unabhängig davon, ob die Verspätung vom Bieter verschuldet wurde.

Im EU-weiten offenen Verfahren beträgt die Mindestangebotsfrist grundsätzlich 35 Tage ab Absendung der Bekanntmachung. Wurde eine Vorinformation veröffentlicht, kann diese Frist unter bestimmten Voraussetzungen auf 15 Tage verkürzt werden. Bei beschleunigten Verfahren, die in dringenden Fällen zulässig sind, kann die Frist ebenfalls reduziert werden. Im Unterschwellenbereich gelten kürzere Fristen, die je nach Verfahrensart und Landesrecht variieren.

Der Auftraggeber muss bei der Festlegung der Angebotsfrist die Komplexität des Auftrags und den Aufwand für die Angebotserstellung berücksichtigen. Werden die Vergabeunterlagen oder die Bekanntmachung während der Angebotsfrist geändert, muss die Frist in der Regel verlängert werden, um den Bietern ausreichend Zeit zur Berücksichtigung der Änderungen zu geben. Gleiches gilt, wenn Bieterfragen wesentliche Klarstellungen erfordern.

Relevanz für Bieter

Die Einhaltung der Angebotsfrist ist für Bieter von höchster Bedeutung. Auch minimal verspätete Angebote werden unweigerlich ausgeschlossen, selbst wenn sie inhaltlich das beste Angebot darstellen. Bieter sollten daher ausreichend Zeitpuffer einplanen, insbesondere bei der elektronischen Angebotsabgabe, bei der technische Probleme wie Uploadfehler oder Serverausfälle auftreten können.

Es empfiehlt sich, die Angebotsabgabe nicht auf die letzten Minuten vor Fristablauf zu verschieben. Viele Vergabeportale protokollieren den genauen Eingang sekundenscharf. Bieter sollten sich ausserdem vergewissern, dass sie die richtige Zeitzone beachten und alle geforderten Unterlagen vollständig hochgeladen haben. Bei Unklarheiten über die Frist oder technischen Problemen sollte umgehend der Auftraggeber kontaktiert werden.

Rechtlicher Rahmen

Die Mindestfristen für EU-weite Vergabeverfahren sind in den Paragraphen 15 bis 20 VgV geregelt. Für den Unterschwellenbereich finden sich die Fristenregelungen in Paragraph 13 UVgO. Die VOB/A regelt die Fristen für Bauaufträge. Die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU gibt in Artikel 27 bis 31 die europäischen Mindestfristen vor, die bei der Umsetzung in nationales Recht nicht unterschritten werden dürfen.

Verwandte Begriffe

Anforderungsfrist
Die Anforderungsfrist ist die Frist, innerhalb derer Unternehmen die Vergabeunterlagen beim Auftraggeber anfordern können.
Auftraggeber
Der Auftraggeber ist die öffentliche Stelle, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens Leistungen ausschreibt und Aufträge vergibt.
Bindefrist
Die Bindefrist ist der Zeitraum, während dessen ein Bieter an sein abgegebenes Angebot gebunden ist und es nicht zurückziehen oder ändern darf.
Submission
Die Submission ist der formelle Akt der Angebotseröffnung, bei dem die eingegangenen Angebote zu einem festgelegten Zeitpunkt geöffnet und dokumentiert werden.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist ist die Frist, innerhalb derer Unternehmen ihren Teilnahmeantrag in einem Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb einreichen müssen.
Zuschlagsfrist
Die Zuschlagsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag auf ein Angebot erteilen muss, bevor die Bieter nicht mehr an ihre Angebote gebunden sind.
Teilnahmefrist
Die Teilnahmefrist ist die Frist, innerhalb derer Unternehmen in einem zweistufigen Vergabeverfahren ihren Teilnahmeantrag einreichen müssen.
Einspruchsfrist
Die Einspruchsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen Bieter vergaberechtliche Verstöße rügen oder ein Nachprüfungsverfahren einleiten können.
Stillhaltefrist
Die Stillhaltefrist ist eine gesetzliche Wartefrist zwischen der Information der Bieter über die Zuschlagsentscheidung und der tatsächlichen Zuschlagserteilung.
Lieferfrist
Die Lieferfrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Leistung erbringen oder Waren liefern muss.