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Fristen & Termine

Teilnahmefrist

Die Teilnahmefrist ist die Frist, innerhalb derer Unternehmen in einem zweistufigen Vergabeverfahren ihren Teilnahmeantrag einreichen müssen.

Was bedeutet Teilnahmefrist?

Die Teilnahmefrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen interessierte Unternehmen in einem zweistufigen Vergabeverfahren ihren Teilnahmeantrag beim öffentlichen Auftraggeber einreichen müssen. Sie kommt in Verfahrensarten zur Anwendung, die einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb vorsehen, insbesondere beim nicht-offenen Verfahren, beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und beim wettbewerblichen Dialog.

Die Teilnahmefrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt (TED). Im Oberschwellenbereich beträgt die Mindestteilnahmefrist gemäß VgV 30 Kalendertage ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung. In dringenden Fällen, die der Auftraggeber hinreichend begründen muss, kann die Frist auf 15 Tage verkürzt werden. Die Frist muss so bemessen sein, dass alle interessierten Unternehmen genügend Zeit haben, ihre Teilnahmeanträge ordnungsgemäß zusammenzustellen.

Der Teilnahmeantrag unterscheidet sich vom Angebot dadurch, dass er noch keine Preisangaben oder konkrete Leistungszusagen enthält. Vielmehr weisen die Bewerber im Teilnahmeantrag ihre Eignung nach, also ihre fachliche Kompetenz, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Anhand der eingegangenen Teilnahmeanträge wählt der Auftraggeber die Bewerber aus, die in der zweiten Phase zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Relevanz für Bieter

Für Bieter ist die strenge Einhaltung der Teilnahmefrist eine zwingende Voraussetzung für die Verfahrensteilnahme. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden ohne inhaltliche Prüfung ausgeschlossen. Es gibt grundsätzlich keine Nachsichtgewährung bei Fristversäumnis, auch nicht bei technischen Problemen bei der elektronischen Übermittlung.

Bieter sollten daher die Einreichung ihres Teilnahmeantrags nicht auf den letzten Moment verschieben. Es empfiehlt sich, den Antrag mindestens einen Tag vor Fristablauf hochzuladen, um unvorhergesehene technische Schwierigkeiten abfangen zu können. Zudem sollten Bieter sicherstellen, dass alle geforderten Eignungsnachweise vollständig und aktuell sind, da die Zusammenstellung von Referenzen, Bescheinigungen und Erklärungen erfahrungsgemäß Zeit in Anspruch nimmt.

Rechtlicher Rahmen

Die Teilnahmefrist im Oberschwellenbereich ist in Paragraph 16 Absatz 2 VgV für das nicht-offene Verfahren und in Paragraph 17 Absatz 2 VgV für das Verhandlungsverfahren geregelt. Die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU enthält in Artikel 28 und 29 die entsprechenden europäischen Vorgaben. Für Bauleistungen finden sich die Bestimmungen in Paragraph 10a VOB/A-EU. Im Sektorenbereich regelt die SektVO die Teilnahmefristen in den Paragraphen 16 ff. Die Möglichkeit der Fristverkürzung bei Dringlichkeit ist an enge Voraussetzungen geknüpft und muss im Vergabevermerk dokumentiert werden.

Verwandte Begriffe

TED (Tenders Electronic Daily)
TED ist die offizielle Online-Plattform der Europäischen Union zur Veröffentlichung von Ausschreibungen öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Teilnahmewettbewerb
Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe eines zweistufigen Vergabeverfahrens, in der Unternehmen ihre Eignung nachweisen und für die Angebotsphase ausgewählt werden.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist ist die Frist, innerhalb derer Unternehmen ihren Teilnahmeantrag in einem Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb einreichen müssen.
Angebotsfrist
Die Angebotsfrist ist die vom Auftraggeber festgelegte Frist, innerhalb derer Bieter ihre Angebote einreichen müssen.
Stillhaltefrist
Die Stillhaltefrist ist eine gesetzliche Wartefrist zwischen der Information der Bieter über die Zuschlagsentscheidung und der tatsächlichen Zuschlagserteilung.
Zuschlagsfrist
Die Zuschlagsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag auf ein Angebot erteilen muss, bevor die Bieter nicht mehr an ihre Angebote gebunden sind.
Lieferfrist
Die Lieferfrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Leistung erbringen oder Waren liefern muss.
Anforderungsfrist
Die Anforderungsfrist ist die Frist, innerhalb derer Unternehmen die Vergabeunterlagen beim Auftraggeber anfordern können.
Einspruchsfrist
Die Einspruchsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen Bieter vergaberechtliche Verstöße rügen oder ein Nachprüfungsverfahren einleiten können.