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Beteiligte

Auftraggeber

Der Auftraggeber ist die öffentliche Stelle, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens Leistungen ausschreibt und Aufträge vergibt.

Was bedeutet Auftraggeber?

Im deutschen Vergaberecht bezeichnet der Begriff Auftraggeber die öffentliche Stelle oder Institution, die einen Beschaffungsbedarf hat und diesen über ein formalisiertes Vergabeverfahren am Markt deckt. Öffentliche Auftraggeber sind gemäß Paragraph 99 GWB insbesondere Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen), deren Sondervermögen sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, und die überwiegend öffentlich finanziert oder kontrolliert werden.

Neben den klassischen öffentlichen Auftraggebern kennt das Vergaberecht auch Sektorenauftraggeber (Paragraph 100 GWB), die in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Telekommunikation tätig sind, sowie Konzessionsgeber. Jede dieser Kategorien unterliegt spezifischen vergaberechtlichen Regelungen, die sich in den anwendbaren Verordnungen (VgV, SektVO, KonzVgV) niederschlagen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens, von der Bedarfsermittlung über die Erstellung der Vergabeunterlagen bis hin zur Zuschlagserteilung und Dokumentation.

Ein wesentlicher Grundsatz ist, dass der Auftraggeber die Prinzipien der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs wahren muss. Er ist verpflichtet, den Auftrag in einer Weise auszuschreiben, die einen fairen Wettbewerb ermöglicht und Diskriminierung einzelner Bieter ausschließt. Die Vergabestelle als ausführendes Organ des Auftraggebers übernimmt dabei die operative Abwicklung.

Relevanz für Bieter

Für Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, ist es entscheidend, den jeweiligen Auftraggeber korrekt einzuordnen. Die Art des Auftraggebers bestimmt, welches Vergaberecht anzuwenden ist und welche Rechtsschutzmittel im Streitfall zur Verfügung stehen. So gelten für öffentliche Auftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte die strengen Regelungen des GWB-Vergaberechts mit der Möglichkeit der Nachprüfung vor der Vergabekammer.

Bieter sollten zudem prüfen, ob der Auftraggeber zentrale Beschaffungsstellen nutzt, da dies Auswirkungen auf den Ausschreibungsprozess und die Vergabeunterlagen haben kann. Die Identifikation des verantwortlichen Auftraggebers ist auch für die Kommunikation während des Verfahrens relevant, etwa für Bieterfragen oder die Einreichung von Nachweisen.

Rechtlicher Rahmen

Die Definition und Abgrenzung der verschiedenen Auftraggebertypen findet sich in den Paragraphen 98 bis 101 GWB. Ergänzend regeln die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) die jeweiligen Verfahrenspflichten. Auf europäischer Ebene bilden die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU die Grundlage.

Verwandte Begriffe

Angebotsfrist
Die Angebotsfrist ist die vom Auftraggeber festgelegte Frist, innerhalb derer Bieter ihre Angebote einreichen müssen.
Auftragsarten
Auftragsarten bezeichnen die Klassifikation öffentlicher Aufträge in Liefer-, Dienst- und Bauaufträge gemäß dem Vergaberecht.
Vergaberecht
Das Vergaberecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die regeln, wie öffentliche Auftraggeber Aufträge für Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen vergeben müssen.
Auftragsbekanntmachung
Die Auftragsbekanntmachung ist die öffentliche Veroffentlichung einer Ausschreibung, die den Wettbewerb eröffnet und Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert.
Nachunternehmer
Ein Nachunternehmer ist ein Unternehmen, das vom Hauptauftragnehmer mit der Ausführung bestimmter Teile eines öffentlichen Auftrags beauftragt wird.
Bietergemeinschaft
Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot auf eine öffentliche Ausschreibung abgeben.
Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags und koordiniert die erforderlichen Nachunternehmer.
Anforderungsfrist
Die Anforderungsfrist ist die Frist, innerhalb derer Unternehmen die Vergabeunterlagen beim Auftraggeber anfordern können.
Zweistufiges Vergabeverfahren
Ein zweistufiges Vergabeverfahren unterteilt den Vergabeprozess in eine Teilnahmephase zur Eignungsprüfung und eine anschließende Angebotsphase für ausgewählte Bewerber.
Auftragsvolumen
Das Auftragsvolumen bezeichnet den geschätzten Gesamtwert eines öffentlichen Auftrags und ist maßgeblich für die Bestimmung der anwendbaren Vergabevorschriften.