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Beteiligte

Generalunternehmer

Ein Generalunternehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags und koordiniert die erforderlichen Nachunternehmer.

Was bedeutet Generalunternehmer?

Ein Generalunternehmer (GU) ist ein Unternehmen, das im Rahmen eines öffentlichen Auftrags die Gesamtverantwortung für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung übernimmt. Der Generalunternehmer ist der alleinige Vertragspartner des Auftraggebers und haftet für die vollständige und ordnungsgemäße Leistungserbringung. Er kann Teile der Leistung an Nachunternehmer (Subunternehmer) weitervergeben, bleibt aber gegenüber dem Auftraggeber für deren Leistung verantwortlich.

Im öffentlichen Bauwesen ist das Modell des Generalunternehmers besonders verbreitet. Der GU übernimmt hier typischerweise die Ausführung aller oder der wesentlichen Bauleistungen und koordiniert die eingesetzten Nachunternehmer. Davon zu unterscheiden ist der Generalübernehmer (GÜ), der sämtliche Leistungen an Nachunternehmer vergibt und ausschließlich die Koordination und Überwachung übernimmt, ohne selbst Bauleistungen auszuführen.

Im Vergaberecht ist die Vergabe an einen Generalunternehmer nicht unproblematisch, da sie im Spannungsfeld zum Grundsatz der Losaufteilung steht. Gemäß Paragraph 97 Absatz 4 GWB sind Leistungen grundsätzlich in Fach- und Teillosen zu vergeben, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu ermöglichen. Eine Gesamtvergabe an einen Generalunternehmer ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies rechtfertigen. Der Auftraggeber muss die Entscheidung gegen eine Losaufteilung dokumentieren und begründen.

Relevanz für Bieter

Für größere Unternehmen bietet die Rolle als Generalunternehmer die Möglichkeit, umfangreiche Aufträge zu akquirieren und die gesamte Wertschöpfungskette zu steuern. Allerdings gehen damit auch erhöht Risiken einher, da der GU die Gesamtverantwortung trägt und für Leistungsstörungen der Nachunternehmer einstehen muss. Eine sorgfältige Auswahl und vertragliche Absicherung der Nachunternehmer ist daher essenziell.

Für kleinere und mittlere Unternehmen kann die Vergabe an einen Generalunternehmer den direkten Zugang zum Auftraggeber versperren. Sie sind dann auf die Rolle als Nachunternehmer beschränkt und haben keinen direkten Vertragsanspruch gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Allerdings können KMU auch im Rahmen einer Bietergemeinschaft als gleichberechtigte Partner auftreten, um Aufträge zu erhalten, die ihre individuellen Kapazitäten übersteigen.

Rechtlicher Rahmen

Der Grundsatz der Losaufteilung ist in Paragraph 97 Absatz 4 GWB verankert und wird durch Paragraph 22 VgV sowie Paragraph 5 VOB/A konkretisiert. Der Auftraggeber darf eine Gesamtvergabe nur vornehmen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Das Nachunternehmerverhaltnis wird durch die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Generalunternehmer und Nachunternehmer geregelt, wobei die VOB/B Regelungen zur Weitervergabe von Leistungen enthält.

Verwandte Begriffe

GAEB
GAEB ist ein standardisiertes Datenformat für den elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen und Angebotsdaten im Bauwesen.
GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Das GWB ist das zentrale deutsche Wettbewerbsgesetz, das im vierten Teil die grundlegenden Regeln für das öffentliche Vergabewesen enthält.
Nachunternehmer
Ein Nachunternehmer ist ein Unternehmen, das vom Hauptauftragnehmer mit der Ausführung bestimmter Teile eines öffentlichen Auftrags beauftragt wird.
Bietergemeinschaft
Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot auf eine öffentliche Ausschreibung abgeben.
Losaufteilung
Die Losaufteilung bezeichnet die Unterteilung eines öffentlichen Auftrags in mehrere Teillose, um den Wettbewerb zu fördern und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu erleichtern.
Auftraggeber
Der Auftraggeber ist die öffentliche Stelle, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens Leistungen ausschreibt und Aufträge vergibt.
Freihändige Vergabe
Die freihändige Vergabe ist ein informelles Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem der Auftraggeber direkt mit Unternehmen über die Auftragsvergabe verhandeln kann.
Hauptangebot
Das Hauptangebot ist das primäre Angebot eines Bieters, das exakt den Vorgaben der Vergabeunterlagen und des Leistungsverzeichnisses entspricht.
Ex-post Bekanntmachung
Die Ex-post Bekanntmachung informiert nach Abschluss eines Vergabeverfahrens öffentlich über den erteilten Zuschlag und die wesentlichen Auftragsdaten.
Innovationspartnerschaft
Die Innovationspartnerschaft ist ein Vergabeverfahren zur gemeinsamen Entwicklung und anschließenden Beschaffung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Bauleistungen.