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Beteiligte

Bietergemeinschaft

Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot auf eine öffentliche Ausschreibung abgeben.

Was bedeutet Bietergemeinschaft?

Eine Bietergemeinschaft (auch Bewerbergemeinschaft in der Teilnahmephase) ist ein zeitlich befristeter Zusammenschluss von zwei oder mehr rechtlich selbständigen Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot auf eine öffentliche Ausschreibung abgeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft ermöglicht es Unternehmen, ihre Kompetenzen, Kapazitäten und Referenzen zu bündeln, um Eignungsanforderungen zu erfüllen, die ein einzelnes Unternehmen allein nicht erfüllen könnte.

Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber in der Regel gesamtschuldnerisch, das heisst, jeder Partner ist für die Erfüllung des gesamten Auftrags verantwortlich. Die Bietergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen, der die Kommunikation mit dem Auftraggeber führt und rechtsverbindliche Erklärungen abgeben kann. Die interne Aufgabenverteilung und die jeweiligen Leistungsanteile der Partner müssen in der Regel bereits im Angebot dargelegt werden.

Die Zulässigkeit von Bietergemeinschaften ergibt sich aus dem vergaberechtlichen Grundsatz der Wettbewerbsoffenheit. Der Auftraggeber darf die Bildung von Bietergemeinschaften nicht grundsätzlich ausschließen, kann aber bestimmte organisatorische Anforderungen stellen. Kartellrechtlich ist die Bildung einer Bietergemeinschaft unbedenklich, solange die beteiligten Unternehmen den Auftrag nicht jeweils allein ausführen könnten, da andernfalls der Verdacht einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache entstehen kann.

Relevanz für Bieter

Für kleinere und mittlere Unternehmen bieten Bietergemeinschaften die Möglichkeit, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, die ihre individuellen Kapazitäten übersteigen. Dies ist besonders relevant bei Großaufträgen mit hohen Anforderungen an Umsatz, Personalstärke oder Referenzen. Die Zusammenarbeit in einer Bietergemeinschaft erfordert jedoch eine sorgfältige Abstimmung unter den Partnern, insbesondere hinsichtlich der Kalkulation, der Aufgabenverteilung und der Haftungsregelungen.

Bieter sollten beachten, dass die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft in der Regel eine gleichzeitige Einzelbewerbung oder die Beteiligung an einer weiteren Bietergemeinschaft im selben Verfahren ausschließt, da dies den Wettbewerb verzerren könnte. Zudem ist die Bietergemeinschaftserklärung häufig ein formales Pflichtdokument, dessen Fehlen zum Ausschluss führen kann.

Rechtlicher Rahmen

Die Zulässigkeit von Bietergemeinschaften ergibt sich aus Paragraph 43 Absatz 2 VgV sowie aus Paragraph 42 Absatz 1 UVgO. Der Auftraggeber kann verlangen, dass die Bietergemeinschaft im Auftragsfall eine bestimmte Rechtsform annimmt, sofern dies für die Auftragsdurchführung erforderlich ist. Die kartellrechtliche Zulässigkeit wird anhand der Paragraphen 1 und 2 GWB beurteilt. Die gesamtschuldnerische Haftung wird in der Regel in der Bietergemeinschaftserklärung vereinbart.

Verwandte Begriffe

Bieterfragen
Bieterfragen sind Rückfragen von Unternehmen an den Auftraggeber zur Klärung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen während eines laufenden Vergabeverfahrens.
Bindefrist
Die Bindefrist ist der Zeitraum, während dessen ein Bieter an sein abgegebenes Angebot gebunden ist und es nicht zurückziehen oder ändern darf.
Nachunternehmer
Ein Nachunternehmer ist ein Unternehmen, das vom Hauptauftragnehmer mit der Ausführung bestimmter Teile eines öffentlichen Auftrags beauftragt wird.
Eignungsleihe
Die Eignungsleihe ermöglicht es Bietern, sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu stützen.
Auftraggeber
Der Auftraggeber ist die öffentliche Stelle, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens Leistungen ausschreibt und Aufträge vergibt.
Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags und koordiniert die erforderlichen Nachunternehmer.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist ist die Frist, innerhalb derer Unternehmen ihren Teilnahmeantrag in einem Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb einreichen müssen.
CPV-Codes
CPV-Codes sind ein europaweit einheitliches Klassifikationssystem für öffentliche Aufträge, das die Beschreibung des Auftragsgegenstands standardisiert.
Beschränkte Ausschreibung
Die beschränkte Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem nur ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Digitale Angebotsabgabe
Die digitale Angebotsabgabe bezeichnet die elektronische Einreichung von Angeboten über Vergabeportale im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen.