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Vergabeverfahren

Beschränkte Ausschreibung

Die beschränkte Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem nur ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Was bedeutet Beschränkte Ausschreibung?

Die beschränkte Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren, das im Unterschwellenbereich angewendet wird. Im Gegensatz zur öffentlichen Ausschreibung, bei der sich jedes Unternehmen mit einem Angebot beteiligen kann, wird bei der beschränkten Ausschreibung nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sie kann mit oder ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.

Bei der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb wird zunächst eine öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht, auf die sich interessierte Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag bewerben können. Nach Prüfung der Eignung werden die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei der beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb wählt der Auftraggeber die aufzufordernden Unternehmen direkt aus. Diese Variante ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, etwa wenn eine öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt hat oder wenn besondere Dringlichkeit besteht.

Das Pendant im Oberschwellenbereich ist das nicht offene Verfahren gemäß VgV, das stets einen Teilnahmewettbewerb voraussetzt. Die beschränkte Ausschreibung unterscheidet sich vom nicht offenen Verfahren durch die geringere Formalisierung und die Möglichkeit, auf einen Teilnahmewettbewerb zu verzichten. In beiden Fällen müssen mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.

Relevanz für Bieter

Für Bieter stellt die beschränkte Ausschreibung eine besondere Herausforderung dar, da der Zugang zum Wettbewerb eingeschränkt ist. Unternehmen, die nicht direkt aufgefordert werden oder von der Ausschreibung keine Kenntnis erhalten, können sich nur beteiligen, wenn ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird. Daher ist es für Bieter wichtig, ihre Bekanntheit bei öffentlichen Auftraggebern zu steigern und in relevanten Branchenverzeichnissen oder dem AVPQ eingetragen zu sein.

Bei beschränkten Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb sollten Bieter besonderen Wert auf die Qualität ihres Teilnahmeantrags legen, da die Auswahl der aufzufordernden Unternehmen auf Basis der eingereichten Eignungsnachweise und Referenzen erfolgt. Eine überzeugende Darstellung der eigenen Leistungsfähigkeit erhöt die Chancen auf eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Rechtlicher Rahmen

Die beschränkte Ausschreibung ist in Paragraph 9 UVgO für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie in Paragraph 3 VOB/A Abschnitt 1 für Bauaufträge geregelt. Die Voraussetzungen, unter denen eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zulässig ist, sind in diesen Vorschriften abschließend aufgezählt. Die Vergabestelle muss die Wahl der Verfahrensart und die Auswahl der aufgeforderten Unternehmen dokumentieren und begründen.

Verwandte Begriffe

AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
Das AVPQ ist ein offizielles Register, in dem Unternehmen ihre grundsätzliche Eignung für öffentliche Aufträge vorab nachweisen und eintragen lassen können.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist ist die Frist, innerhalb derer Unternehmen ihren Teilnahmeantrag in einem Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb einreichen müssen.
Nicht-offenes Verfahren
Das nicht-offene Verfahren ist ein zweistufiges Vergabeverfahren, bei dem zunächst ein Teilnahmewettbewerb stattfindet und anschließend nur ausgewählte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Teilnahmewettbewerb
Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe eines zweistufigen Vergabeverfahrens, in der Unternehmen ihre Eignung nachweisen und für die Angebotsphase ausgewählt werden.
Offenes Verfahren
Das offene Verfahren ist die transparenteste Vergabeart, bei der jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben kann, ohne dass eine Vorauswahl stattfindet.
Ausschreibungsarten
Ausschreibungsarten bezeichnen die verschiedenen Vergabeverfahren, die öffentlichen Auftraggebern zur Beschaffung von Leistungen zur Verfügung stehen.
Bieterfragen
Bieterfragen sind Rückfragen von Unternehmen an den Auftraggeber zur Klärung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen während eines laufenden Vergabeverfahrens.
Auftragsvolumen
Das Auftragsvolumen bezeichnet den geschätzten Gesamtwert eines öffentlichen Auftrags und ist maßgeblich für die Bestimmung der anwendbaren Vergabevorschriften.
Direktvergabe
Die Direktvergabe ist die formfreie Vergabe eines öffentlichen Auftrags an ein einzelnes Unternehmen ohne förmliches Vergabeverfahren unterhalb bestimmter Wertgrenzen.