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Vergabeverfahren

Ausschreibungsarten

Ausschreibungsarten bezeichnen die verschiedenen Vergabeverfahren, die öffentlichen Auftraggebern zur Beschaffung von Leistungen zur Verfügung stehen.

Was bedeutet Ausschreibungsarten?

Im deutschen Vergaberecht steht öffentlichen Auftraggebern eine Reihe unterschiedlicher Verfahrensarten zur Verfügung, die je nach Auftragsgegenstand, Auftragswert und Komplexität des Beschaffungsvorhabens eingesetzt werden können. Die Wahl der richtigen Ausschreibungsart ist eine der grundlegenden Entscheidungen im Vergabeverfahren und muss vergaberechtlich begründet sein.

Oberhalb der EU-Schwellenwerte stehen folgende Verfahrensarten zur Verfügung: Das offene Verfahren, bei dem alle interessierten Unternehmen ein Angebot abgeben können. Das nicht offene Verfahren, bei dem nach einem Teilnahmewettbewerb nur ausgewählte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb, bei dem über die Angebote verhandelt werden darf. Der wettbewerbliche Dialog, der bei besonders komplexen Aufträgen zum Einsatz kommt. Die Innovationspartnerschaft, die für die Entwicklung und anschließende Beschaffung innovativer Leistungen vorgesehen ist. Zudem gibt es das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, das nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig ist.

Im Unterschwellenbereich (unterhalb der EU-Schwellenwerte) unterscheidet man die öffentliche Ausschreibung, die beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, die Verhandlungsvergabe sowie die Direktvergabe. Diese Verfahren sind weniger formalisiert, unterliegen aber dennoch den Grundsätzen des Wettbewerbs und der Transparenz.

Relevanz für Bieter

Die Ausschreibungsart hat unmittelbare Auswirkungen auf die Beteiligungsmöglichkeiten und den Aufwand für Bieter. Beim offenen Verfahren kann jedes Unternehmen direkt ein Angebot einreichen, während bei nicht offenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren zunächst eine Bewerbung um Teilnahme erforderlich ist. Bieter müssen daher die Verfahrensart in der Bekanntmachung beachten und ihre Beteiligungsstrategie entsprechend anpassen.

Verhandlungsverfahren bieten Bietern die Möglichkeit, ihre Angebote im Dialog mit dem Auftraggeber zu optimieren, erfordern aber auch eine höhere Flexibilität und Verhandlungskompetenz. Bieter, die regelmäßig an öffentlichen Vergaben teilnehmen, sollten die Besonderheiten jeder Verfahrensart kennen und ihre internen Prozesse darauf abstimmen.

Rechtlicher Rahmen

Die Verfahrensarten oberhalb der EU-Schwellenwerte sind in den Paragraphen 119 bis 121 GWB sowie in den Paragraphen 14 bis 18 VgV geregelt. Für Bauaufträge gelten die Bestimmungen der VOB/A Abschnitt 2. Im Unterschwellenbereich regeln die UVgO (Paragraphen 8 bis 12) und die VOB/A Abschnitt 1 die zulässigen Verfahrensarten und ihre Voraussetzungen. Die Wahl der Verfahrensart muss dokumentiert und begründet werden.

Verwandte Begriffe

Auftragsvolumen
Das Auftragsvolumen bezeichnet den geschätzten Gesamtwert eines öffentlichen Auftrags und ist maßgeblich für die Bestimmung der anwendbaren Vergabevorschriften.
AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
Das AVPQ ist ein offizielles Register, in dem Unternehmen ihre grundsätzliche Eignung für öffentliche Aufträge vorab nachweisen und eintragen lassen können.
Offenes Verfahren
Das offene Verfahren ist die transparenteste Vergabeart, bei der jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben kann, ohne dass eine Vorauswahl stattfindet.
Nicht-offenes Verfahren
Das nicht-offene Verfahren ist ein zweistufiges Vergabeverfahren, bei dem zunächst ein Teilnahmewettbewerb stattfindet und anschließend nur ausgewählte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Verhandlungsverfahren
Das Verhandlungsverfahren ist eine Vergabeart, bei der der Auftraggeber mit ausgewählten Bietern über die Angebotsinhalte und -konditionen verhandeln kann.
Beschränkte Ausschreibung
Die beschränkte Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem nur ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Auftragsarten
Auftragsarten bezeichnen die Klassifikation öffentlicher Aufträge in Liefer-, Dienst- und Bauaufträge gemäß dem Vergaberecht.
Bieterfragen
Bieterfragen sind Rückfragen von Unternehmen an den Auftraggeber zur Klärung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen während eines laufenden Vergabeverfahrens.
Zweistufiges Vergabeverfahren
Ein zweistufiges Vergabeverfahren unterteilt den Vergabeprozess in eine Teilnahmephase zur Eignungsprüfung und eine anschließende Angebotsphase für ausgewählte Bewerber.
Direktvergabe
Die Direktvergabe ist die formfreie Vergabe eines öffentlichen Auftrags an ein einzelnes Unternehmen ohne förmliches Vergabeverfahren unterhalb bestimmter Wertgrenzen.