Was bedeutet GWB?
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), häufig auch als Kartellgesetz bezeichnet, ist das zentrale deutsche Wettbewerbsgesetz. Für das öffentliche Vergabewesen ist insbesondere der vierte Teil des GWB (Paragraphen 97 bis 184) von Bedeutung, der die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt. Dieser Abschnitt bildet das Fundament des deutschen Vergaberechts und setzt die europäischen Vergaberichtlinien in nationales Recht um.
Der vierte Teil des GWB gliedert sich in mehrere Kapitel: Das erste Kapitel (Paragraphen 97 bis 114) enthält die Grundsätze des Vergaberechts, darunter den Wettbewerbsgrundsatz, das Transparenzgebot, den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Pflicht zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel. Das zweite Kapitel (Paragraphen 115 bis 140) regelt die Vergabeverfahren im Einzelnen, einschließlich der Verfahrensarten, Eignungsprüfung, Zuschlagskriterien und Informationspflichten. Das dritte Kapitel (Paragraphen 155 bis 184) normiert das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten als speziellen Rechtsschutz für Bieter.
Das GWB definiert die zentralen Begriffe des Vergaberechts, darunter die verschiedenen Auftraggebertypen (öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber, Konzessionsgeber), die Auftragsarten und die Schwellenwerte. Es legt fest, dass die nähere Ausgestaltung der Vergabeverfahren durch Rechtsverordnungen (VgV, SektVO, KonzVgV) erfolgt, die auf der Grundlage der Ermächtigungen im GWB erlassen werden.
Relevanz für Bieter
Das GWB ist für Bieter die wichtigste Rechtsquelle im Vergaberecht, da es ihre grundlegenden Rechte und den verfügbaren Rechtsschutz definiert. Der Anspruch auf Einhaltung der Vergabevorschriften gemäß Paragraph 97 Absatz 6 GWB gibt jedem Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, das Recht, Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend zu machen. Dieser subjektive Rechtsanspruch ist die Grundlage für Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.
Bieter sollten die wesentlichen Bestimmungen des GWB kennen, insbesondere die Grundsätze des Vergaberechts, die Anforderungen an die Eignungsprüfung, die Zuschlagskriterien und die Informationspflichten. Die Kenntnis des Rechtsschutzsystems (Vergabekammer, Vergabesenat) und der damit verbundenen Fristen ist essenziell, um im Streitfall rechtzeitig reagieren zu können.
Rechtlicher Rahmen
Das GWB wird durch mehrere Rechtsverordnungen konkretisiert: die Vergabeverordnung (VgV) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte, die Sektorenverordnung (SektVO) für Aufträge im Sektorenbereich, die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für Konzessionen sowie die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO). Im Unterschwellenbereich gelten die UVgO und die VOB/A Abschnitt 1, die nicht auf dem GWB, sondern auf dem Haushaltsrecht basieren.