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Rechtliches

GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Das GWB ist das zentrale deutsche Wettbewerbsgesetz, das im vierten Teil die grundlegenden Regeln für das öffentliche Vergabewesen enthält.

Was bedeutet GWB?

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), häufig auch als Kartellgesetz bezeichnet, ist das zentrale deutsche Wettbewerbsgesetz. Für das öffentliche Vergabewesen ist insbesondere der vierte Teil des GWB (Paragraphen 97 bis 184) von Bedeutung, der die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt. Dieser Abschnitt bildet das Fundament des deutschen Vergaberechts und setzt die europäischen Vergaberichtlinien in nationales Recht um.

Der vierte Teil des GWB gliedert sich in mehrere Kapitel: Das erste Kapitel (Paragraphen 97 bis 114) enthält die Grundsätze des Vergaberechts, darunter den Wettbewerbsgrundsatz, das Transparenzgebot, den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Pflicht zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel. Das zweite Kapitel (Paragraphen 115 bis 140) regelt die Vergabeverfahren im Einzelnen, einschließlich der Verfahrensarten, Eignungsprüfung, Zuschlagskriterien und Informationspflichten. Das dritte Kapitel (Paragraphen 155 bis 184) normiert das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten als speziellen Rechtsschutz für Bieter.

Das GWB definiert die zentralen Begriffe des Vergaberechts, darunter die verschiedenen Auftraggebertypen (öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber, Konzessionsgeber), die Auftragsarten und die Schwellenwerte. Es legt fest, dass die nähere Ausgestaltung der Vergabeverfahren durch Rechtsverordnungen (VgV, SektVO, KonzVgV) erfolgt, die auf der Grundlage der Ermächtigungen im GWB erlassen werden.

Relevanz für Bieter

Das GWB ist für Bieter die wichtigste Rechtsquelle im Vergaberecht, da es ihre grundlegenden Rechte und den verfügbaren Rechtsschutz definiert. Der Anspruch auf Einhaltung der Vergabevorschriften gemäß Paragraph 97 Absatz 6 GWB gibt jedem Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, das Recht, Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend zu machen. Dieser subjektive Rechtsanspruch ist die Grundlage für Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.

Bieter sollten die wesentlichen Bestimmungen des GWB kennen, insbesondere die Grundsätze des Vergaberechts, die Anforderungen an die Eignungsprüfung, die Zuschlagskriterien und die Informationspflichten. Die Kenntnis des Rechtsschutzsystems (Vergabekammer, Vergabesenat) und der damit verbundenen Fristen ist essenziell, um im Streitfall rechtzeitig reagieren zu können.

Rechtlicher Rahmen

Das GWB wird durch mehrere Rechtsverordnungen konkretisiert: die Vergabeverordnung (VgV) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte, die Sektorenverordnung (SektVO) für Aufträge im Sektorenbereich, die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für Konzessionen sowie die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO). Im Unterschwellenbereich gelten die UVgO und die VOB/A Abschnitt 1, die nicht auf dem GWB, sondern auf dem Haushaltsrecht basieren.

Verwandte Begriffe

Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags und koordiniert die erforderlichen Nachunternehmer.
Hauptangebot
Das Hauptangebot ist das primäre Angebot eines Bieters, das exakt den Vorgaben der Vergabeunterlagen und des Leistungsverzeichnisses entspricht.
Vergaberecht
Das Vergaberecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die regeln, wie öffentliche Auftraggeber Aufträge für Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen vergeben müssen.
VgV (Vergabeverordnung)
Die Vergabeverordnung (VgV) ist die zentrale Rechtsverordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Oberschwellenbereich.
Nachprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren ist das formelle Rechtsschutzverfahren, mit dem Bieter Verstöße gegen Vergaberecht im Oberschwellenbereich vor der Vergabekammer anfechten können.
VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen)
Die VOL war das Regelwerk für die Vergabe und vertragliche Abwicklung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der öffentlichen Hand.
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Die Konzessionsvergabeverordnung regelt die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen durch öffentliche Auftraggeber und Konzessionsgeber in Deutschland.
VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen)
Die VOF war die Vergabeordnung für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen durch öffentliche Auftraggeber.
VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
Die VOB ist das zentrale Regelwerk für die Vergabe und vertragliche Abwicklung von Bauleistungen in Deutschland.
Rechtsmittelverfahren
Das Rechtsmittelverfahren bezeichnet die gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen der Vergabekammer durch den Vergabesenat des zuständigen Oberlandesgerichts.