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Vergabeverfahren

Auftragsvolumen

Das Auftragsvolumen bezeichnet den geschätzten Gesamtwert eines öffentlichen Auftrags und ist maßgeblich für die Bestimmung der anwendbaren Vergabevorschriften.

Was bedeutet Auftragsvolumen?

Das Auftragsvolumen, auch als geschätzter Auftragswert bezeichnet, ist der vom Auftraggeber vor Beginn des Vergabeverfahrens ermittelte voraussichtliche Gesamtwert eines öffentlichen Auftrags ohne Umsatzsteuer. Die korrekte Schätzung des Auftragsvolumens ist eine der wichtigsten Vorbereitungshandlungen im Vergabeverfahren, da sie darüber entscheidet, ob die europäischen Schwellenwerte überschritten werden und somit EU-weites Vergaberecht zur Anwendung kommt.

Die Schätzung muss zum Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung oder der Einleitung des Vergabeverfahrens sachkundig und unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der Schätzung vorhersehbaren Preisbestandteile vorgenommen werden. Gemäß Paragraph 3 VgV umfasst der geschätzte Auftragswert den Gesamtwert einschließlich aller Optionen und etwaiger Verlängerungen. Bei Rahmenvereinbarungen ist der geschätzte Höchstwert aller Einzelaufträge während der Gesamtlaufzeit maßgeblich. Eine künstliche Aufteilung von Aufträgen zur Umgehung der Schwellenwerte ist ausdrücklich verboten.

Bei der Schätzung des Auftragsvolumens muss der Auftraggeber gleichartige Leistungen zusammenrechnen, sofern sie in einem funktionalen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Dies betrifft insbesondere Lose, die gemeinsam ausgeschrieben werden. Die Schätzung muss nachvollziehbar dokumentiert werden und auf einer fundierten Marktrecherche, historischen Beschaffungsdaten oder vergleichbaren Erfahrungswerten basieren.

Relevanz für Bieter

Für Bieter ist das Auftragsvolumen ein wesentlicher Indikator für die wirtschaftliche Attraktivität einer Ausschreibung und die zu erwartenden Anforderungen. Ein höheres Auftragsvolumen geht in der Regel mit strengeren Eignungsanforderungen einher, etwa hinsichtlich des Mindestumsatzes, der Referenzen oder der Kapazitäten. Bieter sollten das angegebene Auftragsvolumen nutzen, um frühzeitig einzuschätzen, ob sie die voraussichtlichen Eignungskriterien erfüllen können.

Zudem beeinflusst das Auftragsvolumen die Verfahrenswahl und damit die Komplexität des Vergabeprozesses. Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte unterliegen längeren Fristen und umfangreicheren Dokumentationspflichten, bieten Bietern aber gleichzeitig stärkere Rechtsschutzmittel über die Vergabekammern.

Rechtlicher Rahmen

Die Regeln zur Schätzung des Auftragswertes sind in Paragraph 3 VgV sowie Paragraph 3 SektVO festgelegt. Die EU-Schwellenwerte werden durch Verordnung der Europäischen Kommission regelmäßig angepasst und in nationales Recht übernommen. Das Verbot der künstlichen Aufspaltung ergibt sich aus Paragraph 3 Absatz 2 VgV. Im Unterschwellenbereich gelten die Wertgrenzen der jeweiligen Landesvergabegesetze sowie der UVgO und VOB/A.

Verwandte Begriffe

Auftragsbekanntmachung
Die Auftragsbekanntmachung ist die öffentliche Veroffentlichung einer Ausschreibung, die den Wettbewerb eröffnet und Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert.
Ausschreibungsarten
Ausschreibungsarten bezeichnen die verschiedenen Vergabeverfahren, die öffentlichen Auftraggebern zur Beschaffung von Leistungen zur Verfügung stehen.
Schwellenwerte
Schwellenwerte sind die gesetzlich festgelegten Auftragswertgrenzen, ab denen öffentliche Aufträge nach dem strengeren EU-Vergaberecht ausgeschrieben werden müssen.
Losaufteilung
Die Losaufteilung bezeichnet die Unterteilung eines öffentlichen Auftrags in mehrere Teillose, um den Wettbewerb zu fördern und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu erleichtern.
Auftragsarten
Auftragsarten bezeichnen die Klassifikation öffentlicher Aufträge in Liefer-, Dienst- und Bauaufträge gemäß dem Vergaberecht.
Zweistufiges Vergabeverfahren
Ein zweistufiges Vergabeverfahren unterteilt den Vergabeprozess in eine Teilnahmephase zur Eignungsprüfung und eine anschließende Angebotsphase für ausgewählte Bewerber.
Beschränkte Ausschreibung
Die beschränkte Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem nur ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien sind die vom Auftraggeber festgelegten Bewertungsmaßstäbe, anhand derer das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und der Zuschlag erteilt wird.
Bieterfragen
Bieterfragen sind Rückfragen von Unternehmen an den Auftraggeber zur Klärung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen während eines laufenden Vergabeverfahrens.