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Vergabeverfahren

Nicht-offenes Verfahren

Das nicht-offene Verfahren ist ein zweistufiges Vergabeverfahren, bei dem zunächst ein Teilnahmewettbewerb stattfindet und anschließend nur ausgewählte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Was bedeutet Nicht-offenes Verfahren?

Das nicht-offene Verfahren ist eine der in der EU-Vergaberichtlinie vorgesehenen Verfahrensarten für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Im Unterschied zum offenen Verfahren, bei dem jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben kann, verläuft das nicht-offene Verfahren in zwei Stufen. In der ersten Stufe findet ein Teilnahmewettbewerb statt, in dem interessierte Unternehmen ihre Eignung nachweisen müssen. In der zweiten Stufe werden nur die als geeignet befundenen Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

Diese Verfahrensart eignet sich besonders für komplexe Aufträge oder Märkte mit einer großen Zahl potenzieller Bieter, da der Auftraggeber den Bieterkreis auf eine angemessene Anzahl qualifizierter Unternehmen beschränken kann. Die Mindestanzahl der aufzufordernden Bewerber beträgt fünf. Der Auftraggeber kann in der Bekanntmachung auch eine Höchstzahl festlegen. Die Auswahl der Bewerber muss anhand transparenter, nicht diskriminierender Kriterien erfolgen.

Das nicht-offene Verfahren steht als Regelverfahrensart gleichberechtigt neben dem offenen Verfahren. Der Auftraggeber kann frei zwischen beiden Verfahrensarten wählen, ohne dies besonders begründen zu müssen. Im Unterschwellenbereich entspricht die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb dem nicht-offenen Verfahren.

Relevanz für Bieter

Für Bieter ist das nicht-offene Verfahren mit einem höheren Aufwand in der ersten Phase verbunden, da zunächst ein vollständiger Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen erstellt werden muss. Gleichzeitig bietet es den Vorteil, dass in der Angebotsphase nur eine begrenzte Anzahl von Wettbewerbern antritt, was die Zuschlagschancen erhöht.

Bieter sollten dem Teilnahmeantrag größte Sorgfalt widmen und alle geforderten Referenzen, Nachweise und Erklärungen vollständig einreichen. Eine lückenhafte Bewerbung kann dazu führen, dass der Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Zudem empfiehlt es sich, die Auswahlkriterien genau zu analysieren und die eigenen Stärken gezielt herauszustellen.

Rechtlicher Rahmen

Das nicht-offene Verfahren ist in Paragraph 16 VgV geregelt. Die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs richtet sich nach Paragraph 51 VgV. Die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU regelt das nicht-offene Verfahren in Artikel 28. Für Bauleistungen findet sich das nicht-offene Verfahren in Paragraph 3a Absatz 2 VOB/A-EU. Im Sektorenbereich gelten die entsprechenden Regelungen der SektVO. Die Teilnahmefrist beträgt gemäß VgV mindestens 30 Tage ab Absendung der Bekanntmachung.

Verwandte Begriffe

Nebenangebot
Ein Nebenangebot ist ein Angebot, das von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht und eine alternative Lösung vorschlägt.
NUTS-Codes
NUTS-Codes sind eine hierarchische Systematik zur geografischen Klassifizierung von Regionen in der EU, die im Vergabewesen zur Ortsangabe von Aufträgen verwendet wird.
Offenes Verfahren
Das offene Verfahren ist die transparenteste Vergabeart, bei der jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben kann, ohne dass eine Vorauswahl stattfindet.
Teilnahmewettbewerb
Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe eines zweistufigen Vergabeverfahrens, in der Unternehmen ihre Eignung nachweisen und für die Angebotsphase ausgewählt werden.
Beschränkte Ausschreibung
Die beschränkte Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem nur ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Nachhaltige Beschaffung
Nachhaltige Beschaffung bezeichnet die Integration ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Kriterien in öffentliche Vergabeverfahren.
Losaufteilung
Die Losaufteilung bezeichnet die Unterteilung eines öffentlichen Auftrags in mehrere Teillose, um den Wettbewerb zu fördern und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu erleichtern.
Präqualifizierung
Die Präqualifizierung ist ein vorgelagertes Verfahren, bei dem Unternehmen ihre grundsätzliche Eignung für öffentliche Aufträge vorab nachweisen und in einem Register eintragen lassen.
Innovationspartnerschaft
Die Innovationspartnerschaft ist ein Vergabeverfahren zur gemeinsamen Entwicklung und anschließenden Beschaffung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Bauleistungen.
Rahmenvereinbarung
Eine Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem oder mehreren Unternehmen, der die Bedingungen für künftige Einzelaufträge während einer bestimmten Laufzeit festlegt.