Was bedeutet Nachhaltige Beschaffung?
Nachhaltige Beschaffung beschreibt die strategische Ausrichtung öffentlicher Einkaufsprozesse unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte. Öffentliche Auftraggeber berücksichtigen dabei nicht nur den Preis, sondern auch Faktoren wie Umweltverträglichkeit, faire Arbeitsbedingungen, Ressourceneffizienz und Lebenszykluskosten. Dies geschieht in der Überzeugung, dass die öffentliche Hand mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von mehreren hundert Milliarden Euro in Deutschland eine erhebliche Marktmacht besitzt und diese zur Förderung nachhaltiger Entwicklung einsetzen kann.
Die Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erfolgt auf verschiedenen Stufen des Vergabeverfahrens. Bereits in der Bedarfsanalyse kann geprüft werden, ob eine Beschaffung überhaupt notwendig ist oder ob Alternativen wie Reparatur, Miete oder gemeinsame Nutzung infrage kommen. In der Leistungsbeschreibung können Umweltkriterien wie Energieeffizienz, Recyclingfähigkeit oder der Einsatz schadstoffarmer Materialien als technische Anforderungen definiert werden. Bei den Zuschlagskriterien können Nachhaltigkeitsaspekte als Bewertungskriterien einfliessen, und bei den Ausführungsbedingungen können soziale Standards wie die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen vorgegeben werden.
Gütesiegel und Zertifizierungen wie der Blaue Engel, das EU-Umweltzeichen oder Fair-Trade-Siegel können als Nachweis für die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien herangezogen werden. Auftraggeber müssen dabei stets gleichwertige Nachweise akzeptieren, um den Wettbewerb nicht unzulässig einzuschränken.
Relevanz für Bieter
Für Bieter gewinnt nachhaltige Beschaffung zunehmend an Bedeutung, da immer mehr Auftraggeber Nachhaltigkeitskriterien in ihre Vergabeverfahren integrieren. Unternehmen, die frühzeitig in nachhaltige Produkte, Prozesse und Zertifizierungen investieren, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil. Es empfiehlt sich, relevante Zertifizierungen wie Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 oder Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 zu erwerben und aktiv in Angeboten einzusetzen.
Bieter sollten die spezifischen Nachhaltigkeitsanforderungen der jeweiligen Ausschreibung genau analysieren und in ihrem Angebot gezielt darauf eingehen. Die blosse Behauptung nachhaltigen Handelns reicht nicht aus; vielmehr müssen konkrete Nachweise und Belege vorgelegt werden.
Rechtlicher Rahmen
Die rechtliche Grundlage für nachhaltige Beschaffung findet sich in Paragraph 97 Absatz 3 GWB, der die Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte ausdrücklich erlaubt. Paragraphen 58 und 59 VgV regeln die Möglichkeit, Umwelt- und Sozialkriterien als Zuschlagskriterien zu verwenden. Paragraph 61 VgV gestattet die Festlegung besonderer Ausführungsbedingungen. Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Beschaffungsamt des BMI unterstützt Vergabestellen bei der Umsetzung.