Was bedeutet Präqualifizierung?
Die Präqualifizierung (PQ) ist ein Verfahren, das es Unternehmen ermöglicht, ihre grundsätzliche Eignung für die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren auftragsunabhängig und im Voraus nachzuweisen. Die geprüften Nachweise werden in einem amtlichen Verzeichnis oder einer Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt. Bei konkreten Ausschreibungen können präqualifizierte Unternehmen dann auf ihren PQ-Eintrag verweisen, anstatt die Eignungsnachweise jedes Mal neu zusammenzustellen.
In Deutschland existieren verschiedene Präqualifizierungssysteme. Für Bauleistungen ist das Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) maßgeblich. Für Liefer- und Dienstleistungen gibt es das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ), das von den Industrie- und Handelskammern geführt wird. Beide Verzeichnisse prüfen regelmäßig die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der eingetragenen Unternehmen.
Die Präqualifizierung schafft eine Vermutungswirkung: Ist ein Unternehmen präqualifiziert, wird im Regelfall davon ausgegangen, dass es die allgemeinen Eignungskriterien erfüllt. Der Auftraggeber kann jedoch im Einzelfall zusätzliche auftragsspezifische Nachweise verlangen, die über die Standardprüfalifizierung hinausgehen. Die Präqualifizierung ersetzt also nicht die vollständige Eignungsprüfung, vereinfacht sie aber erheblich.
Relevanz für Bieter
Für Bieter bietet die Präqualifizierung erhebliche Vorteile. Der Aufwand für die Zusammenstellung von Eignungsnachweisen bei jeder einzelnen Ausschreibung wird deutlich reduziert. Statt Handelsregisterauszüge, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Referenzlisten und Umsatzzahlen immer wieder neu zusammenzustellen, genügt die Angabe der PQ-Nummer. Dies spart Zeit und reduziert die Fehlerquote bei der Angebotsabgabe.
Darüber hinaus signalisiert eine Präqualifizierung gegenüber dem Auftraggeber eine gewisse Grundseriösität und Professionalität. Unternehmen, die regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, sollten eine Präqualifizierung in Erwägung ziehen, da der Aufwand für die einmalige Einrichtung und jährliche Pflege durch die Zeitersparnis bei den einzelnen Verfahren in der Regel mehr als kompensiert wird.
Rechtlicher Rahmen
Die Präqualifizierung ist in Paragraph 48 VgV für den Oberschwellenbereich geregelt. Für Bauleistungen findet sich die Regelung in Paragraph 6b VOB/A. Die Führung amtlicher Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen ist in Paragraph 48 Absatz 8 VgV vorgesehen. Die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU ermöglicht in Artikel 64 die Einrichtung offizieller Verzeichnisse zugelassener Wirtschaftsteilnehmer. Im Unterschwellenbereich regelt Paragraph 35 UVgO die Präqualifizierung.