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Dokumente & Unterlagen

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist ein standardisiertes Formular, mit dem Bieter ihre Eignung für öffentliche Aufträge vorläufig nachweisen können.

Was bedeutet Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)?

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), im Englischen European Single Procurement Document (ESPD) genannt, ist ein standardisiertes Selbsterklärungsformular, das im Rahmen der EU-Vergabereform 2014 eingeführt wurde. Die EEE ermöglicht es Bietern und Bewerbern, ihre Eignung für ein Vergabeverfahren vorläufig nachzuweisen, ohne sofort sämtliche Bescheinigungen und Nachweise einreichen zu müssen. Erst der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss die vollständigen Nachweise vorlegen.

Die EEE ist in mehrere Teile gegliedert: Teil I enthält allgemeine Angaben zum Vergabeverfahren und zum Auftraggeber. Teil II umfasst Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer. Teil III enthält Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (etwa strafrechtliche Verurteilungen, Steuerschulden, Insolvenz). Teil IV beinhaltet Angaben zu den Eignungskriterien in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Teil V dient der Reduzierung der Zahl geeigneter Bewerber, sofern zutreffend. Teil VI enthält die abschließenden Erklärungen.

Die EEE wird elektronisch erstellt und kann über den EEE-Dienst der Europäischen Kommission (ESPD-Service) generiert werden. Der Auftraggeber erstellt zunächst die Anforderungsvorlage, die der Bieter dann mit seinen Angaben ausfüllt. In Deutschland wird die EEE bei EU-weiten Vergabeverfahren als vorläufiger Eignungsnachweis akzeptiert und ist in der Praxis weit verbreitet.

Zahlen & Fakten

KenngrößeWert
Einführung durch EU-Vergabereform2014 (Standardformular ab 2016)
Rechtsgrundlage EUArt. 59 RL 2014/24/EU
Rechtsgrundlage Deutschland§ 48 Abs. 3 VgV
Standardformular-VerordnungDurchführungs-VO (EU) 2016/7
Anzahl Teile der EEE6 Teile (I–VI)
GeltungsbereichEU-weite Verfahren ab 221.000 € (Liefer/Dienst) bzw. 5.538.000 € (Bau)

Relevanz für Bieter

Die EEE bietet Bietern erhebliche Vereinfachungen im Vergabeprozess. Statt bei jeder Ausschreibung sämtliche Eignungsnachweise zusammenzustellen und einzureichen, genügt zunächst die Abgabe der EEE. Dies reduziert den administrativen Aufwand erheblich, insbesondere für Unternehmen, die sich an zahlreichen Ausschreibungen beteiligen oder grenzüberschreitend tätig sind.

Bieter müssen jedoch sicherstellen, dass die in der EEE gemachten Angaben korrekt und vollständig sind, da unwahre Angaben zum Ausschluss vom Verfahren und zu Sanktionen führen können. Zudem sollten Bieter darauf vorbereitet sein, die vollständigen Nachweise kurzfristig vorlegen zu können, falls der Auftraggeber diese zu einem späteren Zeitpunkt anfordert. Es empfiehlt sich daher, alle relevanten Bescheinigungen aktuell zu halten.

Rechtlicher Rahmen

Die EEE ist in Artikel 59 der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU verankert und wurde in Deutschland durch Paragraph 48 Absatz 3 VgV umgesetzt. Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 legt das Standardformular für die EEE fest. Im Unterschwellenbereich kann statt der EEE auch eine Eigenerklärung nach dem jeweiligen nationalen Muster verwendet werden. Auftraggeber sind verpflichtet, die EEE als vorläufigen Nachweis zu akzeptieren.

Verwandte Begriffe

Eignungsleihe
Die Eignungsleihe ermöglicht es Bietern, sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu stützen.
Einspruchsfrist
Die Einspruchsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen Bieter vergaberechtliche Verstöße rügen oder ein Nachprüfungsverfahren einleiten können.
Präqualifizierung
Die Präqualifizierung ist ein vorgelagertes Verfahren, bei dem Unternehmen ihre grundsätzliche Eignung für öffentliche Aufträge vorab nachweisen und in einem Register eintragen lassen.
Auftragsbekanntmachung
Die Auftragsbekanntmachung ist die öffentliche Veroffentlichung einer Ausschreibung, die den Wettbewerb eröffnet und Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert.
EVB-IT
EVB-IT sind standardisierte Vertragsmuster für die Beschaffung von IT-Leistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland.
Vorinformation
Die Vorinformation ist eine frühzeitige Bekanntmachung, mit der öffentliche Auftraggeber den Markt über geplante Beschaffungsvorhaben informieren.
Ex-ante Ausschreibung
Die Ex-ante Ausschreibung ist eine Vorabbekanntmachung, mit der öffentliche Auftraggeber geplante Vergabeverfahren frühzeitig ankündigen.
Vorabinformation
Die Vorabinformation ist die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung des Auftraggebers an nicht berücksichtigte Bieter über die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung.
Ex-post Bekanntmachung
Die Ex-post Bekanntmachung informiert nach Abschluss eines Vergabeverfahrens öffentlich über den erteilten Zuschlag und die wesentlichen Auftragsdaten.