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Dokumente & Unterlagen

Ex-post Bekanntmachung

Die Ex-post Bekanntmachung informiert nach Abschluss eines Vergabeverfahrens öffentlich über den erteilten Zuschlag und die wesentlichen Auftragsdaten.

Was bedeutet Ex-post Bekanntmachung?

Die Ex-post Bekanntmachung, auch Vergabebekanntmachung oder Zuschlagsbekanntmachung genannt, ist eine Pflichtveröffentlichung, die nach Abschluss eines Vergabeverfahrens über das Ergebnis der Auftragsvergabe informiert. Der Begriff ex post (lateinisch für im Nachhinein) kennzeichnet, dass diese Bekanntmachung nach der Zuschlagserteilung erfolgt. Sie dient der Transparenz und ermöglicht eine nachträgliche Kontrolle der Vergabeentscheidung durch Marktteilnehmer und die Öffentlichkeit.

Bei EU-weiten Vergabeverfahren ist die Ex-post Bekanntmachung verpflichtend und muss innerhalb von 30 Tagen nach der Zuschlagserteilung an TED (Tenders Electronic Daily) übermittelt werden. Sie enthält wesentliche Informationen über das abgeschlossene Verfahren, darunter den Namen des bezuschlagten Unternehmens, den Auftragswert, die Anzahl der eingegangenen Angebote, die angewandten Zuschlagskriterien und das gewahlte Verfahren. Bei aufgeteilten Aufträgen werden die Informationen für jedes Los gesondert angegeben.

Die Ex-post Bekanntmachung erfüllt mehrere Funktionen: Sie informiert den Markt über abgeschlossene Vergaben, ermöglicht eine statistische Auswertung des öffentlichen Beschaffungswesens, fördert die Transparenz und kann als Grundlage für die Planung zukünftiger Beteiligungen an ähnlichen Ausschreibungen dienen. Zudem können die Angaben in der Ex-post Bekanntmachung Hinweise auf mögliche Vergaberechtsverstöße liefern.

Relevanz für Bieter

Für Bieter sind Ex-post Bekanntmachungen eine wertvolle Informationsquelle. Sie ermöglich eine Analyse des Wettbewerbsumfelds, da sie Aufschluss über die Zahl der Mitbewerber, das Preisniveau und die Zuschlagskriterien vergangener Verfahren geben. Diese Informationen können bei der Kalkulation und strategischen Positionierung für künftige Ausschreibungen herangezogen werden.

Unternehmen, die den Zuschlag nicht erhalten haben, können die Ex-post Bekanntmachung nutzen, um zu prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist. Insbesondere bei Vergaben ohne vorherige Bekanntmachung kann die Ex-post Veröffentlichung Anlass für eine nähere Prüfung sein. Bieter können zudem durch die Analyse von Ex-post Bekanntmachungen Trends und Muster bei bestimmten Auftraggebern erkennen und ihre Akquisestrategie entsprechend anpassen.

Rechtlicher Rahmen

Die Pflicht zur Ex-post Bekanntmachung ergibt sich aus Paragraph 39 VgV in Verbindung mit Artikel 50 der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU. Die Frist für die Übermittlung beträgt 30 Tage nach Zuschlagserteilung. Das Format richtet sich nach der eForms-Verordnung (EU) 2019/1780. Bei Rahmenvereinbarungen muss die Ex-post Bekanntmachung spätstens 30 Tage nach Abschluss jedes Quartals für die in diesem Zeitraum erteilten Einzelaufträge erfolgen. Im Unterschwellenbereich gibt es keine generelle Pflicht zur Ex-post Bekanntmachung.

Verwandte Begriffe

Ex-ante Ausschreibung
Die Ex-ante Ausschreibung ist eine Vorabbekanntmachung, mit der öffentliche Auftraggeber geplante Vergabeverfahren frühzeitig ankündigen.
Freihändige Vergabe
Die freihändige Vergabe ist ein informelles Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem der Auftraggeber direkt mit Unternehmen über die Auftragsvergabe verhandeln kann.
Auftragsbekanntmachung
Die Auftragsbekanntmachung ist die öffentliche Veroffentlichung einer Ausschreibung, die den Wettbewerb eröffnet und Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien sind die vom Auftraggeber festgelegten Bewertungsmaßstäbe, anhand derer das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und der Zuschlag erteilt wird.
Hauptangebot
Das Hauptangebot ist das primäre Angebot eines Bieters, das exakt den Vorgaben der Vergabeunterlagen und des Leistungsverzeichnisses entspricht.
EVB-IT
EVB-IT sind standardisierte Vertragsmuster für die Beschaffung von IT-Leistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland.
Leistungsverzeichnis
Das Leistungsverzeichnis beschreibt die zu erbringenden Leistungen einer Ausschreibung detailliert und bildet die Grundlage für die Angebotskalkulation.
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist ein standardisiertes Formular, mit dem Bieter ihre Eignung für öffentliche Aufträge vorläufig nachweisen können.
Nebenangebot
Ein Nebenangebot ist ein Angebot, das von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht und eine alternative Lösung vorschlägt.