Was bedeutet Ex-post Bekanntmachung?
Die Ex-post Bekanntmachung, auch Vergabebekanntmachung oder Zuschlagsbekanntmachung genannt, ist eine Pflichtveröffentlichung, die nach Abschluss eines Vergabeverfahrens über das Ergebnis der Auftragsvergabe informiert. Der Begriff ex post (lateinisch für im Nachhinein) kennzeichnet, dass diese Bekanntmachung nach der Zuschlagserteilung erfolgt. Sie dient der Transparenz und ermöglicht eine nachträgliche Kontrolle der Vergabeentscheidung durch Marktteilnehmer und die Öffentlichkeit.
Bei EU-weiten Vergabeverfahren ist die Ex-post Bekanntmachung verpflichtend und muss innerhalb von 30 Tagen nach der Zuschlagserteilung an TED (Tenders Electronic Daily) übermittelt werden. Sie enthält wesentliche Informationen über das abgeschlossene Verfahren, darunter den Namen des bezuschlagten Unternehmens, den Auftragswert, die Anzahl der eingegangenen Angebote, die angewandten Zuschlagskriterien und das gewahlte Verfahren. Bei aufgeteilten Aufträgen werden die Informationen für jedes Los gesondert angegeben.
Die Ex-post Bekanntmachung erfüllt mehrere Funktionen: Sie informiert den Markt über abgeschlossene Vergaben, ermöglicht eine statistische Auswertung des öffentlichen Beschaffungswesens, fördert die Transparenz und kann als Grundlage für die Planung zukünftiger Beteiligungen an ähnlichen Ausschreibungen dienen. Zudem können die Angaben in der Ex-post Bekanntmachung Hinweise auf mögliche Vergaberechtsverstöße liefern.
Relevanz für Bieter
Für Bieter sind Ex-post Bekanntmachungen eine wertvolle Informationsquelle. Sie ermöglich eine Analyse des Wettbewerbsumfelds, da sie Aufschluss über die Zahl der Mitbewerber, das Preisniveau und die Zuschlagskriterien vergangener Verfahren geben. Diese Informationen können bei der Kalkulation und strategischen Positionierung für künftige Ausschreibungen herangezogen werden.
Unternehmen, die den Zuschlag nicht erhalten haben, können die Ex-post Bekanntmachung nutzen, um zu prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist. Insbesondere bei Vergaben ohne vorherige Bekanntmachung kann die Ex-post Veröffentlichung Anlass für eine nähere Prüfung sein. Bieter können zudem durch die Analyse von Ex-post Bekanntmachungen Trends und Muster bei bestimmten Auftraggebern erkennen und ihre Akquisestrategie entsprechend anpassen.
Rechtlicher Rahmen
Die Pflicht zur Ex-post Bekanntmachung ergibt sich aus Paragraph 39 VgV in Verbindung mit Artikel 50 der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU. Die Frist für die Übermittlung beträgt 30 Tage nach Zuschlagserteilung. Das Format richtet sich nach der eForms-Verordnung (EU) 2019/1780. Bei Rahmenvereinbarungen muss die Ex-post Bekanntmachung spätstens 30 Tage nach Abschluss jedes Quartals für die in diesem Zeitraum erteilten Einzelaufträge erfolgen. Im Unterschwellenbereich gibt es keine generelle Pflicht zur Ex-post Bekanntmachung.