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Vergabeverfahren

Freihändige Vergabe

Die freihändige Vergabe ist ein informelles Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem der Auftraggeber direkt mit Unternehmen über die Auftragsvergabe verhandeln kann.

Was bedeutet Freihändige Vergabe?

Die freihändige Vergabe, in der aktuellen Terminologie der UVgO als Verhandlungsvergabe bezeichnet, ist ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem der Auftraggeber einen oder mehrere Unternehmen direkt zur Angebotsabgabe auffordert und über die Angebote verhandeln kann. Im Gegensatz zu den formalisierten Verfahren (öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung) bietet die freihändige Vergabe dem Auftraggeber einen größeren Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Verfahrensgestaltung.

Die freihändige Vergabe kann mit oder ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Bei der Variante mit Teilnahmewettbewerb wird die Ausschreibung veröffentlicht, und interessierte Unternehmen können sich bewerben. Der Auftraggeber wählt dann geeignete Bewerber aus und verhandelt mit ihnen über die Angebote. Bei der Variante ohne Teilnahmewettbewerb wendet sich der Auftraggeber direkt an ausgewählte Unternehmen. Diese Variante ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, etwa wenn eine öffentliche oder beschränkte Ausschreibung erfolglos war, bei besonderer Dringlichkeit oder wenn die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann.

Das Pendant der freihändigen Vergabe im Oberschwellenbereich ist das Verhandlungsverfahren gemäß VgV. Beiden Verfahrensarten ist gemeinsam, dass der Auftraggeber mit den Bietern über die Angebotsinhalte verhandeln darf, was bei offenen und nicht offenen Verfahren grundsätzlich unzulässig ist.

Zahlen & Fakten

KenngrößeWert
Rechtsgrundlage Liefer-/Dienstleistungen§ 12 UVgO (Verhandlungsvergabe)
Rechtsgrundlage Bauleistungen§ 3a Abs. 4 VOB/A Abschnitt 1
Pendant OberschwelleVerhandlungsverfahren (§ 17 VgV)
Anwendungsgrenzeunterhalb EU-Schwelle (< 221.000 € bzw. < 5.538.000 € Bau)
Mindestzahl aufzufordernder Unternehmen (Praxis)3 Bieter, sofern möglich
EU-Richtlinie VerhandlungsverfahrenArt. 29 RL 2014/24/EU

Relevanz für Bieter

Die freihändige Vergabe bietet Bietern die Möglichkeit, ihr Angebot im Dialog mit dem Auftraggeber zu optimieren. Durch Verhandlungen können Missverständnisse ausgeräumt, Leistungsinhalte präzisiert und Konditionen angepasst werden. Dies kann insbesondere bei komplexen oder innovativen Leistungen vorteilhaft sein, bei denen die Anforderungen nicht eindeutig im Voraus definiert werden können.

Allerdings ist die Transparenz bei freihändigen Vergaben geringer als bei öffentlichen Verfahren. Bieter, die nicht direkt angesprochen werden, erfahren möglicherweise nichts von der Ausschreibung. Daher empfiehlt es sich, gute Beziehungen zu öffentlichen Auftraggebern zu pflegen und im AVPQ eingetragen zu sein. Bieter sollten zudem beachten, dass auch bei freihändigen Vergaben die Grundsätze der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs gelten.

Rechtlicher Rahmen

Die freihändige Vergabe, jetzt als Verhandlungsvergabe bezeichnet, ist in Paragraph 12 UVgO für Liefer- und Dienstleistungsaufträge geregelt. Für Bauaufträge findet sich die Regelung in Paragraph 3a Absatz 4 VOB/A Abschnitt 1. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb sind in diesen Vorschriften abschließend aufgezählt. Der Auftraggeber muss die Wahl der Verfahrensart in der Vergabedokumentation begründen.

Verwandte Begriffe

Ex-post Bekanntmachung
Die Ex-post Bekanntmachung informiert nach Abschluss eines Vergabeverfahrens öffentlich über den erteilten Zuschlag und die wesentlichen Auftragsdaten.
GAEB
GAEB ist ein standardisiertes Datenformat für den elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen und Angebotsdaten im Bauwesen.
Direktvergabe
Die Direktvergabe ist die formfreie Vergabe eines öffentlichen Auftrags an ein einzelnes Unternehmen ohne förmliches Vergabeverfahren unterhalb bestimmter Wertgrenzen.
Verhandlungsverfahren
Das Verhandlungsverfahren ist eine Vergabeart, bei der der Auftraggeber mit ausgewählten Bietern über die Angebotsinhalte und -konditionen verhandeln kann.
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Die Unterschwellenvergabeordnung regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Einstufiges Vergabeverfahren
Ein einstufiges Vergabeverfahren ist ein Verfahren, bei dem alle Bieter in einer einzigen Phase ihre Angebote einreichen, ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb.
Innovationspartnerschaft
Die Innovationspartnerschaft ist ein Vergabeverfahren zur gemeinsamen Entwicklung und anschließenden Beschaffung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Bauleistungen.
Eignungsleihe
Die Eignungsleihe ermöglicht es Bietern, sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu stützen.
Losaufteilung
Die Losaufteilung bezeichnet die Unterteilung eines öffentlichen Auftrags in mehrere Teillose, um den Wettbewerb zu fördern und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu erleichtern.