Was bedeutet GAEB?
GAEB steht für Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen und bezeichnet sowohl das gleichnamige Gremium als auch das von diesem entwickelte standardisierte Datenaustauschformat für die Baubranche. Das GAEB-Format ermöglicht den elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen, Angeboten, Auftragserteilungen, Aufmassen und Abrechnungen zwischen Auftraggebern, Planern und ausführenden Unternehmen. Es ist der maßgebliche Standard für die digitale Kommunikation bei öffentlichen Bauausschreibungen in Deutschland.
Das GAEB-Format existiert in verschiedenen Versionen. Die ältere Version GAEB 90 basiert auf einem festformatigen Textformat, während die neueren Versionen GAEB XML 3.1, 3.2 und 3.3 auf XML basieren und deutlich mehr Strukturierungs- und Informationsmöglichkeiten bieten. Die GAEB-Daten sind in verschiedene Phasen gegliedert: Phase 81 (Ausschreibungstext), Phase 83 (Angebotspreise), Phase 84 (Auftragserteilung), Phase 85 (Aufmass/Mengenermittlung), Phase 86 (Abrechnung) und Phase 89 (Kostenzusammenstellung).
Im Kontext öffentlicher Bauausschreibungen stellt der Auftraggeber das Leistungsverzeichnis häufig im GAEB-Format bereit, und die Bieter reichen ihre kalkulierten Einheitspreise im gleichen Format zurück. Dies ermöglicht eine automatisierte Übernahme der Preise in die Kalkulationssoftware des Auftraggebers und eine effiziente Angebotswertung. Die Verwendung des GAEB-Formats reduziert Übertragungsfehler und beschleunigt den gesamten Vergabeprozess.
Relevanz für Bieter
Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, ist die Fähigkeit zur Verarbeitung von GAEB-Dateien eine grundlegende Voraussetzung. Die meisten öffentlichen Bauausschreibungen stellen das Leistungsverzeichnis im GAEB-Format bereit und erwarten die Rückgabe der kalkulierten Preise im gleichen Format. Bieter benötigen daher eine AVA-Software (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung), die GAEB-Dateien importieren und exportieren kann.
Bieter sollten darauf achten, dass ihre Software die vom Auftraggeber verwendete GAEB-Version unterstützt. Inkompatibilitäten zwischen verschiedenen GAEB-Versionen können zu Datenverlust oder Formatierungsproblemen führen. Es empfiehlt sich, die exportierte GAEB-Datei vor der Einreichung zu validieren und die Preise nochmals zu prüfen, um Übertragungsfehler auszuschließen.
Rechtlicher Rahmen
Die Verwendung des GAEB-Formats wird in der VOB/A nicht ausdrücklich vorgeschrieben, hat sich aber als Branchenstandard etabliert. Die VOB/A Abschnitt 1 und 2 fordern eine einheitliche und maschinenlesbare Gestaltung von Leistungsverzeichnissen, was die Verwendung standardisierter Formate nahelegt. Der GAEB-Standard wird vom Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen weiterentwickelt und gepflegt. Die Nutzung des GAEB-Formats ist kostenlos, wobei für die Software zur Verarbeitung Lizenzkosten anfallen können.