Was bedeutet NUTS-Codes?
NUTS steht für "Nomenclature des unites territoriales statistiques" (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Es handelt sich um eine von Eurostat entwickelte hierarchische Klassifikation, die das Gebiet der Europäischen Union in vergleichbare Regionen unterteilt. Im öffentlichen Vergabewesen werden NUTS-Codes verwendet, um den Erfüllungsort eines Auftrags geographisch zu kennzeichnen. Dies ermöglicht es Bietern, gezielt nach Ausschreibungen in bestimmten Regionen zu suchen.
Die NUTS-Systematik umfasst mehrere Ebenen. NUTS-0 bezeichnet die Staatsebene (etwa DE für Deutschland), NUTS-1 die großen Regionen (etwa DE1 für Baden-Württemberg), NUTS-2 die mittleren Regionen (etwa DE11 für den Regierungsbezirk Stuttgart) und NUTS-3 die kleinräumigen Gebiete (etwa DE111 für die Stadt Stuttgart). Durch diese hierarchische Struktur können Aufträge sowohl grob als auch fein regional zugeordnet werden.
Bei der Veröffentlichung von Ausschreibungen auf TED (Tenders Electronic Daily) ist die Angabe des NUTS-Codes verpflichtend. Im Rahmen der eForms-Bekanntmachungen werden NUTS-Codes als strukturierte Daten erfasst, was die maschinelle Verarbeitung und gezielte Suche ermöglicht. Die aktuelle Fassung ist die NUTS-2024-Klassifikation, die regelmäßig aktualisiert wird, um Gebietsreformen und administrative Änderungen abzubilden.
Relevanz für Bieter
Für Bieter sind NUTS-Codes ein wichtiges Werkzeug bei der Recherche nach relevanten Ausschreibungen. Durch die Filterung nach NUTS-Codes können Unternehmen gezielt Aufträge in ihrem regionalen Einzugsgebiet identifizieren und so die Akquisitionseffizienz steigern. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die vorrangig regional tätig sind oder deren Logistikkosten stark vom Entfernungsradius abhängen.
Auch bei der Angebotsabgabe spielen NUTS-Codes eine Rolle, etwa wenn regionale Referenzen gefordert werden oder wenn der Auftraggeber Präsenz in einer bestimmten Region als Eignungskriterium definiert. Bieter sollten die NUTS-Codes ihrer Referenzprojekte kennen und in Eignungsunterlagen korrekt angeben können.
Rechtlicher Rahmen
Die Verwendung von NUTS-Codes im Vergabewesen ist durch die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU vorgeschrieben. Die EU-Durchführungsverordnung 2019/1780 zu eForms legt fest, welche NUTS-Codes in Bekanntmachungen anzugeben sind. In Deutschland regelt die VgV in Verbindung mit dem GWB die Anwendung der EU-Standards. Die NUTS-Verordnung (EU) 2003/1059 bildet die statistische Rechtsgrundlage für die Klassifikation und wird regelmäßig durch Änderungsverordnungen aktualisiert.