Zum Hauptinhalt springen
Zurück zum Glossar
Fristen & Termine

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist ist die Frist, innerhalb derer Unternehmen ihren Teilnahmeantrag in einem Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb einreichen müssen.

Was bedeutet Bewerbungsfrist?

Die Bewerbungsfrist, auch Teilnahmefrist genannt, ist der Zeitraum, innerhalb dessen interessierte Unternehmen ihre Teilnahmeanträge bei zweistufigen Vergabeverfahren einreichen müssen. Sie kommt insbesondere beim nicht offenen Verfahren, beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und beim wettbewerblichen Dialog zum Einsatz. Die Bewerbungsfrist ist von der Angebotsfrist zu unterscheiden, die erst in der zweiten Verfahrensstufe nach Auswahl der geeigneten Bewerber beginnt.

Bei EU-weiten Verfahren beträgt die Mindestbewerbungsfrist gemäß VgV grundsätzlich 30 Tage ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung an TED. In dringenden Fällen, die eine Verkürzung rechtfertigen, kann diese Frist auf 15 Tage reduziert werden. Im Unterschwellenbereich gelten kürzere Fristen, die sich nach der UVgO oder den jeweiligen Landesvergabevorschriften richten. Der Auftraggeber kann längere Fristen festlegen, wenn der Umfang und die Komplexität des Auftrags dies erfordern.

Der Teilnahmeantrag muss innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig beim Auftraggeber eingegangen sein. Wie bei der Angebotsfrist führt ein verspäteter Eingang zum zwingenden Ausschluss. Bei elektronischer Einreichung ist der Zeitstempel des Vergabeportals maßgeblich. Der Auftraggeber muss die Frist so bemessen, dass die Bewerber ausreichend Zeit haben, die erforderlichen Eignungsnachweise zusammenzustellen und einzureichen.

Relevanz für Bieter

Die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an zweistufigen Verfahren. Bieter sollten frühzeitig mit der Zusammenstellung ihrer Teilnahmeanträge beginnen, da diese häufig umfangreiche Eignungsnachweise wie Referenzen, Umsatzzahlen, Qualifikationen des Personals und Zertifizierungen umfassen. Besonders bei Verfahren, die eine Eignungsleihe oder die Bildung einer Bietergemeinschaft erfordern, ist ein erhöter Koordinationsaufwand einzuplanen.

Bieter sollten zudem beachten, dass der Auftraggeber die Bewerbungsfrist unter bestimmten Voraussetzungen verlängern kann, etwa wenn wesentliche Änderungen an den Teilnahmebedingungen vorgenommen werden. Es empfiehlt sich, das Vergabeportal regelmäßig auf Aktualisierungen zu prüfen und sich dort zu registrieren, um automatische Benachrichtigungen zu erhalten.

Rechtlicher Rahmen

Die Mindestfristen für Teilnahmeanträge im EU-weiten Verfahren sind in Paragraph 16 VgV geregelt. Für Sektorenauftraggeber gelten die Bestimmungen der SektVO. Im Unterschwellenbereich finden sich Fristenregelungen in der UVgO und der VOB/A. Die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU legt in Artikel 28 und 29 die Mindestfristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen fest.

Verwandte Begriffe

Beschränkte Ausschreibung
Die beschränkte Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem nur ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Bieterfragen
Bieterfragen sind Rückfragen von Unternehmen an den Auftraggeber zur Klärung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen während eines laufenden Vergabeverfahrens.
Teilnahmewettbewerb
Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe eines zweistufigen Vergabeverfahrens, in der Unternehmen ihre Eignung nachweisen und für die Angebotsphase ausgewählt werden.
Angebotsfrist
Die Angebotsfrist ist die vom Auftraggeber festgelegte Frist, innerhalb derer Bieter ihre Angebote einreichen müssen.
Bindefrist
Die Bindefrist ist der Zeitraum, während dessen ein Bieter an sein abgegebenes Angebot gebunden ist und es nicht zurückziehen oder ändern darf.
Anforderungsfrist
Die Anforderungsfrist ist die Frist, innerhalb derer Unternehmen die Vergabeunterlagen beim Auftraggeber anfordern können.
Einspruchsfrist
Die Einspruchsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen Bieter vergaberechtliche Verstöße rügen oder ein Nachprüfungsverfahren einleiten können.
Zuschlagsfrist
Die Zuschlagsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag auf ein Angebot erteilen muss, bevor die Bieter nicht mehr an ihre Angebote gebunden sind.
Lieferfrist
Die Lieferfrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Leistung erbringen oder Waren liefern muss.