113 Tage verbleibend
Kaufmännische Krankenkasse - Rabattvereinbarungen § 130a SGB V (Open-House)
Publications Office of the European Union
DEU
€
Frist: 31.12.2026
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für die genannten Wirkstoffe im Rahmen eines Open-House-Verfahrens ab. Ziel ist es, allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen einheitliche Vertragskonditionen und ein einheitliches Zugangsverfahren anzubieten. Interessierte Unternehmen können die Teilnahmeunterlagen und den Vertrag unter rabattvertraege@kkh.de anfordern.
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