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KKH - Rabattvereinbarungen § 130a Abs. 8 SGB V für Wirkstoffe (Open-House-Verfahren)
Publications Office of the European Union
DEU
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Frist: 31.12.2026
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für bestimmte Wirkstoffe im Rahmen eines "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag zu einheitlichen Konditionen angeboten. Interessierte Unternehmen können die Teilnahmeunterlagen und den Vertrag per E-Mail an rabattvertraege@kkh.de anfordern.
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