Glashütten, Gemeinde - Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung ohne Stromversorgung
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Zeitplan
Beschreibung
Die Gemeinde Glashütten beabsichtigt die Anmietung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zur kontinuierlichen Überwachung des fließenden Verkehrs ab dem 01. September 2026 für eine Laufzeit von 48 Monaten. Die Anlage muss ohne festen Stromanschluss betrieben werden können und eine dauerhafte Verfügbarkeit gewährleisten. Ein semi-stationärer Messanhänger ist als Übergangs-, Ersatz- oder Überbrückungssystem vorzuhalten.
Lose (1)
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung ohne feste Stromversorgung
Klassifizierung
CPV-Codes
NUTS-Codes
Details
- Angebotsfrist
- 31.07.2026
- Referenznummer
- GGLASH-OA-2026-0001
- Plattform
- Bund, TED
- Quelle
- Originalquelle
Kontaktinformationen
- Telefon
- +49 6151 126603
- Adresse
- Gemeinde GlashüttenSchloßborner Weg 261479 GlashüttenDEU
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