Übertragung der Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte gemäß § 3 Abs. 3 TierNebG im Stadtgebiet Ingolstadt. Der Auftrag umfasst die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von Vieh und sonstigen Tierkörpern (ca. 346.500 kg/Jahr) sowie tierischen Nebenprodukten aus Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben (ca. 27.200 kg/Jahr). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Übertragung der Beseitigungspflicht bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen. Vertragsbeginn ist der 01.01.2025.