Ingolstadt - Beseitigung tierischer Nebenprodukte
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Zeitplan
Beschreibung
Übertragung der Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte gemäß § 3 Abs. 3 TierNebG im Stadtgebiet Ingolstadt. Der Auftrag umfasst die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von Vieh und sonstigen Tierkörpern (ca. 346.500 kg/Jahr) sowie tierischen Nebenprodukten aus Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben (ca. 27.200 kg/Jahr). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Übertragung der Beseitigungspflicht bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen. Vertragsbeginn ist der 01.01.2025.
Lose (1)
Übertragung der Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte gem. § 3 Abs. 3 TierNebG im Stadtgebiet Ingolstadt
Klassifizierung
CPV-Codes
NUTS-Codes
Details
- Angebotsfrist
- 19.03.2024
- Referenznummer
- 332-0006-2024-F-IN
- Plattform
- TED
- Quelle
- Originalquelle
Kontaktinformationen
- Telefon
- +49 8921762411
- Adresse
- Stadt IngolstadtSpitalstr. 385049 IngolstadtDEU
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