Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmern zu schließen. Das Verfahren ist ein Open-House-Verfahren und unterliegt nicht dem Vergaberecht. Die Laufzeit der Verträge für die Erstbekanntmachung (Wirkstoffe lfd.-Nr. 1-5) beginnt frühestens am 01.07.2024 und beträgt maximal 24 Monate. Für die nun erweiterte Bekanntmachung (Wirkstoffe lfd.-Nr. 6-10) beginnt die Laufzeit frühestens am 01.10.2024 und beträgt maximal 21 Monate. Eine Warte- und Stillhaltefrist gilt bis zum 02.09.2024 für die neuen Wirkstoffe.