Die AOK Baden-Württemberg schließt nicht-exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Dieses Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Der Beschaffungsbedarf wurde zuletzt um den Wirkstoff Glatirameracetat erweitert. Die Laufzeit der Verträge variiert je nach Wirkstoff und beginnt frühestens am 1.3.2024, mit einer maximalen Dauer von 4 Monaten für Glatirameracetat und bis maximal 30.6.2024 für alle Verträge. Angebote für Glatirameracetat müssen bis zum 19.1.2024 eingereicht werden.