Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern zu schließen. Das Verfahren ist nicht vergaberechtlich geregelt und wird als Open-House-Verfahren durchgeführt. Die Laufzeiten der Verträge variieren je nach Wirkstoff und beginnen frühestens zwischen dem 1.7.2023 und dem 1.6.2025, mit maximalen Laufzeiten von 1 bis 24 Monaten. Eine Warte- und Stillhaltefrist gilt bis zum 29.4.2025 für den Wirkstoff Ranibizumab (lfd.-Nr. 25).