Die spectrumK GmbH schreibt den Abschluss von nicht-exklusiven Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 bzw. § 130c Abs. 1 SGB V für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2026 aus. Dies dient der Aufforderung zum Abschluss von Verträgen mit gleich geltenden Konditionen, einschließlich der Festlegung von Rabatten. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Die Verträge werden im Namen zahlreicher gesetzlicher Krankenkassen abgeschlossen, deren genaue Teilnahme pro Vertrag den Vertragsunterlagen zu entnehmen ist.