Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck beabsichtigt, 10 Standorte mit insgesamt 1-2 Stellplätzen pro Standort für stationsbasiertes Carsharing im Stadtgebiet mittels straßenverkehrsrechtlicher Sondernutzungsgenehmigungen zu vergeben. Die Zuteilung erfolgt über ein transparentes und diskriminierungsfreies Interessenbekundungsverfahren. Die Stellplätze werden für acht Jahre vergeben, beginnend ab dem 01.05.2025. Ein Vor-Ort-Termin findet am 31.03.2025 um 9:00 Uhr im Rathaus Außenstelle, Niederbronnerweg 3, 82256 Fürstenfeldbruck statt.