Die Bundesagentur für Arbeit, REZ Bayern, schreibt die Konzeption und Durchführung von individuellen Maßnahmekombinationen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III für ca. 10 Teilnehmendeplätze im Bezirk Dachau aus. Ziel ist die Aktivierung und Heranführung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Vermittlungshemmnissen, insbesondere psychologischer Natur, an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Die individuelle Förderdauer beträgt in der Regel 6 Monate, kann jedoch auf bis zu 12 Monate verlängert werden. Die Maßnahme umfasst Module zur Heranführung und zur Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung.