Lieferung von Laborkleingeräten und Laborzubehör gemäß Gesamtkatalog des Anbieters. Teilangebote sind nicht zugelassen. Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung von Frau und Mann, Umweltrecht, Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Regeln zur Vermeidung von Korruption sowie die Zahlung fälliger Steuern und Sozialabgaben gewährleisten.