Umweltbundesamt - Gutachten zur gebührenrechtlichen Auslegung der Phosphor-Rückgewinnung in der Klärschlammverordnung
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Zeitplan
Beschreibung
Das Umweltbundesamt beauftragt ein Gutachten zur Klärung der gebührenrechtlichen Festlegungen im Zusammenhang mit der ab 2029 verpflichtenden Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm gemäß AbfKlärV. Das Gutachten soll die Kostenträgerschaft über Gebühren klären, auch für Zeiträume vor 2029, und dabei unterschiedliche Betriebsformen sowie rechtliche Rahmenbedingungen (Wasserrecht, Abfallrecht, Kommunalabgabengesetze) berücksichtigen. Die Ausführung ist als ein Los konzipiert und soll nach Zuschlagserteilung bis zum 16.09.2024 erfolgen.
Lose (1)
Gutachten zur Auslegung von mit der Phosphor-Rückgewinnung in der Klärschlammverordnung in Verbindung stehenden gebührenrechtlichen Festlegungen
Details
- Angebotsfrist
- 08.03.2024
- Referenznummer
- Projekt 186179, Az 25 110/0004
- Plattform
- Bund
- Quelle
- Originalquelle
Kontaktinformationen
- Adresse
- Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale VergabestelleWörlitzer Platz 106844 Dessau-RoßlauDEU
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