Landkreis Stendal - Beratung und Betreuung von Personen nach Aufnahmegesetz
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Zeitplan
Beschreibung
Der Landkreis Stendal vergibt die gesetzliche Aufgabe zur gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Aufnahmegesetz (AufnG) sowie sonstigen Zuwanderern. Die Leistung umfasst die Beratung und Betreuung von nicht dauerhaft bleibeberechtigten Personen, insbesondere in Familienverbänden, alleinreisenden Frauen, Einzelpersonen sowie Personen und Familien nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 AufnG. Die Beratungsstelle muss in der Hansestadt Stendal liegen und 3,0 Beraterstellen gemäß § 2 Absatz 4 AufnG umfassen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2026.
Lose (1)
Übertragung der gesetzlichen Aufgabe zur gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG)
Klassifizierung
CPV-Codes
NUTS-Codes
Details
- Angebotsfrist
- 05.08.2025
- Referenznummer
- 52/01/2025
- Plattform
- Bund, TED
- Quelle
- Originalquelle
Kontaktinformationen
- Telefon
- +49 345 514-0
- Adresse
- Landkreis Stendal, Rechtsamt/ VergabestellePostansschrift: Hospitalstr. 1-239576 Hansestadt StendalDEU
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