Kreis Gütersloh - Biotoptypenkartierung zur Neuabgrenzung des LSG
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Zeitplan
Beschreibung
Der Kreis Gütersloh beabsichtigt die Überarbeitung der veralteten Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSG-VO) auf Flächen außerhalb bestehender Landschaftspläne. Ziel ist die Erstellung einer fachlichen Grundlage zur Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets mittels Biotoptypenkartierung, Fernerkundung und Datenauswertung. Das Plangebiet umfasst ca. 47.460 ha in den Kommunen Versmold, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Rheda-Wiedenbrück, Langenberg, Rietberg und Verl (teilweise), exklusive Ortslagen und bestehender Naturschutzgebiete. Die Biotoptypen sind gemäß Kartierschlüssel für die Eingriffsregelung in NRW auf Ebene der Biotopgruppen zu unterscheiden.
Lose (1)
13679 Biotoptypenkartierung zur Neuabgrenzung des LSG, u. a. durch Fernerkundung, Datenauswertung
Klassifizierung
CPV-Codes
NUTS-Codes
Details
- Angebotsfrist
- 27.01.2025
- Plattform
- Bund
- Quelle
- Originalquelle
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