Hamburg - Errichtung und Betrieb einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) nach § 185a SGB IX
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Zeitplan
Beschreibung
Das Integrationsamt Hamburg schreibt die Errichtung und den Betrieb einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) gemäß § 185a SGB IX aus. Die EAA soll Arbeitgeber:innen über die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen informieren, beraten und unterstützen. Die Aufgabe wird ab dem 01.07.2024 für die Freie und Hansestadt Hamburg neu vergeben und ist zunächst für die Dauer von 4 Jahren angesetzt.
Lose (1)
EAA nach § 185a SGB IX
Klassifizierung
CPV-Codes
NUTS-Codes
Details
- Angebotsfrist
- 01.03.2024
- Referenznummer
- 5827/2023
- Plattform
- Bund, TED
- Quelle
- Originalquelle
Kontaktinformationen
- Telefon
- 0228 99 610 1234
- Adresse
- Beschaffungsamt des BMIBrühler Str. 353119 BonnDEU
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