Bundesamt für Naturschutz - Fachliche Definition und Regelungsbedarf für Insektenfallen
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Zeitplan
Beschreibung
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) sucht eine fachliche Erhebung und Dokumentation zu Insektenfallen. Ziel ist die Erstellung von Grundlagen für eine Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 6a BNatSchG, die die Verwendung von Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume beschränkt oder verbietet. Die Leistung umfasst die Definition des Begriffs "Insektenfallen", die fachliche Begründung für Anwendungsbeschränkungen oder Verbote, die klare Definition von Ausnahmeregelungen sowie die Formulierung von Hinweispflichten für Hersteller und Verkäufer. Die Leistung ist bis zum 02. September 2025 zu erbringen.
Lose (1)
Insektenfallen: Definition und Naturschutzfachlicher Regelungsbedarf
Details
- Angebotsfrist
- 02.09.2025
- Referenznummer
- Z3-52602-2025-K-14
- Plattform
- Bund
- Quelle
- Originalquelle
Kontaktinformationen
- Telefon
- 0228 99 610 1234
- Adresse
- Bundesamt für Naturschutz04103 LeipzigDEU
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