Bonn, Bundesnetzagentur - Gutachten Korrekturfaktor nach § 44 Abs. 2 PostG
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Zeitplan
Beschreibung
Die Bundesnetzagentur beauftragt die Erstellung eines Gutachtens zur Herleitung einer Methode für die Feststellung des Korrekturfaktors bei der Bestimmung des angemessenen Gewinnzuschlags nach § 44 Abs. 2 PostG. Ziel ist die Erstellung eines tragfähigen Vorgehens für die Bestimmung des Korrekturfaktors im Maßgrößenverfahren 2026, basierend auf dem risikobereinigten Durchschnitt der Umsatzrenditen von Unternehmen eines repräsentativen europäischen Aktienindex.
Lose (1)
Gutachten Korrekturfaktor nach § 44 Abs. 2 PostG
Klassifizierung
CPV-Codes
NUTS-Codes
Details
- Angebotsfrist
- 06.11.2025
- Referenznummer
- Z25-7-2025-0009
- Plattform
- Bund, TED
- Quelle
- Originalquelle
Kontaktinformationen
- Telefon
- +49 6131180
- Adresse
- BundesnetzagenturCanisisusstraße 2155122 MainzDEU
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