Die AOK Hessen schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Fertigarzneimittel mit verschiedenen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Modells ab. Ein Beitritt ist jederzeit zu den gleichen Bedingungen möglich, individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.05.2025 bis zum 30.04.2027. Bei Durchführung von Exklusivvertragsausschreibungen durch die AOK Hessen enden diese Verträge entsprechend den Regelungen.