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Rechtliches

VOL (Vergabe- und Vertragsordnung fuer Leistungen)

Die VOL war das Regelwerk fuer die Vergabe und vertragliche Abwicklung von Liefer- und Dienstleistungsauftraegen der oeffentlichen Hand.

Was bedeutet VOL (Vergabe- und Vertragsordnung fuer Leistungen)?

Die Vergabe- und Vertragsordnung fuer Leistungen (VOL) war ueber Jahrzehnte das zentrale Regelwerk fuer die Vergabe und vertragliche Abwicklung von oeffentlichen Liefer- und Dienstleistungsauftraegen in Deutschland. Sie war das Pendant zur VOB, die fuer Bauleistungen gilt. Die VOL gliederte sich in zwei Teile: VOL/A regelte das Vergabeverfahren, und VOL/B enthielt die Allgemeinen Vertragsbedingungen fuer die Ausfuehrung von Leistungen.

Mit der umfassenden Vergaberechtsreform 2016 wurde die VOL/A im Oberschwellenbereich durch die Vergabeverordnung (VgV) abgeloest. Im Unterschwellenbereich trat 2017 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an die Stelle der VOL/A Abschnitt 1. Die VOL/A ist damit in ihren beiden Abschnitten durch modernere Regelwerke ersetzt worden und hat ihre praktische Bedeutung als Vergabeverfahrensordnung verloren.

Die VOL/B hingegen ist weiterhin in Kraft und wird nach wie vor als Standardvertragswerk fuer Liefer- und Dienstleistungsauftraege verwendet. Sie regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und enthaelt Bestimmungen zu Leistungsumfang, Verguetung, Ausfuehrungsfristen, Abnahme, Maengelrechten und Kuendigung. Viele oeffentliche Auftraggeber vereinbaren die VOL/B nach wie vor als Vertragsbestandteil.

Relevanz fuer Bieter

Fuer Bieter ist es wichtig zu verstehen, dass die VOL/A als Vergabeverfahrensordnung nicht mehr gilt und durch VgV bzw. UVgO ersetzt wurde. Aeltere Verweise auf die VOL/A in Vergabeunterlagen oder Fachliteratur sollten entsprechend eingeordnet werden. Die Verfahrensregeln finden sich heute in der VgV (Oberschwellenbereich) und der UVgO (Unterschwellenbereich).

Die VOL/B ist hingegen weiterhin relevant und sollte Bietern bekannt sein, da sie haeufig Bestandteil der Vertragsbedingungen ist. Bieter sollten die Regelungen der VOL/B zu Fristen, Haftung, Vertragsstrafen und Gewährleistung kennen, um ihre vertraglichen Risiken richtig einschaetzen zu koennen. Insbesondere die Bestimmungen zur Abnahme (Paragraph 13 VOL/B) und zu Maengelrechten (Paragraph 14 VOL/B) sind in der Praxis von grosser Bedeutung.

Rechtlicher Rahmen

Die VOL wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss fuer Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) herausgegeben. Die letzte Fassung der VOL/A stammt aus dem Jahr 2009. Im Oberschwellenbereich wurde die VOL/A Abschnitt 2 durch die VgV ersetzt (Inkrafttreten am 18. April 2016). Im Unterschwellenbereich wurde die VOL/A Abschnitt 1 durch die UVgO abgeloest (Inkrafttreten am 7. Februar 2017). Die VOL/B in der Fassung von 2003 bleibt als Vertragswerk weiterhin anwendbar und wird von vielen Vergabestellen standardmaessig in ihre Vertraege einbezogen.

Verwandte Begriffe

VOB (Vergabe- und Vertragsordnung fuer Bauleistungen)
Die VOB ist das zentrale Regelwerk fuer die Vergabe und vertragliche Abwicklung von Bauleistungen in Deutschland.
VgV (Vergabeverordnung)
Die Vergabeverordnung (VgV) ist die zentrale Rechtsverordnung fuer die Vergabe oeffentlicher Liefer- und Dienstleistungsauftraege im Oberschwellenbereich.
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Die Unterschwellenvergabeordnung regelt die Vergabe oeffentlicher Liefer- und Dienstleistungsauftraege unterhalb der EU-Schwellenwerte.